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Wegstreckenentschädigung soll lediglich befristet erhöht werden

DBB und BSBD NRW haben bereits darüber berichtet, dass die „normale" Wegstreckenentschädigung im Landesreisekostenrecht von 0,30 € auf 0,35 € je gefahrenenen Kilometer bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs befristet für die Zeit vom 1.1.2023 bis 31.12.2024 angehoben werden soll. Dies sieht der Referentenentwurf der Landesregierung so vor. Dieser Absicht haben wir nachdrücklich widersprochen und eine dauerhafte und angesichts der galoppierenden Inflation zumindest kostendeckende Anhebung des Auslagenersatzes angemahnt.

DBB und BSBD NRW haben seit Jahren eine Anpassung der Wegstreckenentschädigung gefordert, weil diese seit langem nicht mehr geeignet war, die tatsächlichen Kosten der dienstlichen Nutzung von privaten Pkw auszugleichen. Die durch einen Mittelklasse-Pkw entstehenden regelmäßig entstehenden Kosten bewegen sich nach Expertenmeinung zwischen 0,60 € und 1,00 € je gefahrenen Kilometer.

Der Dienstherr hat die an sich regelmäßig notwendige Erhöhung der Wegstreckenentschädigung seit Jahren unterlassen. Bislang haben die Betroffenen diesen Umstand toleriert und ihren Pkw trotz unzureichender Entschädigung für dienstliche Zwecke verwendet. Ob sie dies bei der rasant steigenden Inflation und bei Energiekosten, die täglich schwindelerregendere Höhen erklimmen, auch noch tun werden, darf stark bezweifelt werden.

Annähernd kostendeckende Anpassung ist jetzt notwendig

Auch in der Mittelschicht unserer Gesellschaft, zu der auch wir Vollzugsbedienstete zählen, muss hart gespart werden, um den Lebensunterhalt noch finanzieren zu können. Zudem darf bezweifelt werden, ob diese irrsinnigen Erhöhungen, die am Gas- und Strommarkt aufgerufen werden, gottgegeben sind.

Von der Politik wird vielmehr erwartet, dass die Verbraucher vor solchen extremen Ausschlägen an den Märkten wirksam geschützt werden. Unsere europäischen Nachbarn gehen dabei mit gutem Beispiel voran. Offensichtlich haben deren Regierungen mehr Respekt vor ihren Wählerinnen und Wählern. Oder die Bundesregierung vertraut darauf, sich ihr zögerliches Handeln leisten zu können, weil die deutsche Bevölkerung überaus leidensfähig ist und deshalb nicht aufbegehren wird.

Wenn man sich jetzt in Nordrhein-Westfalen schon durchgerungen hat, die Wegstreckenentschädigung tatsächlich anzupassen, dann kann eine Befristung dieser Maßnahme aber doch nicht ganz ernstgemeint sein. Mindestens sechs Bundesländer haben die Wegstreckenentschädigung seit Jahren bereits auf 35 Cent/km angehoben. Was NRW jetzt befristet tun will, ist deshalb lediglich das Nachvollziehen einer bundesweit fortgeschrittenen Entwicklung.

Selbst das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern billigen ihren Beschäftigten eine höhere Entschädigung zu. Wenn das Land NRW nicht riskieren möchte, dass die Kolleginnen und Kollegen ihre privaten Pkw nicht mehr für dienstliche Zwecke nutzen, dann ist eine Überarbeitung des Referentenentwurfs überfällig.

Interessante Begründung der Landesregierung

Auch der nordrhein-westfälischen Landesregierung wird bekannt gewesen sein, dass die längst nicht mehr kostendeckende Wegstreckenentschädigung in Höhe von 30 Cent/km faktisch einen Anachronismus darstellt.

In diesem Wissen die geplante befristete Anhebung um 5 Cent mit den exorbitant gestiegenen Kraftstoffpreisen zu begründen, ist schon ein couragiertes Vorgehen. Und dann noch in Aussicht zu stellen, die Anhebung wieder absenken zu wollen, sollten die Spritpreise wieder fallen, das zeugt schon von konsequenter Verdrängung der Fakten.

Mit der Wegstreckenentschädigung werden nicht nur die Spritkosten ausgeglichen, sie dient auch der anteiligen Finanzierung des Unterhalts und der Abschreibung des privaten Fahrzeugs. Wäre die Entschädigung auf 60 Cent/km befristet angehoben worden, dann hätte man für eine Evaluierung nach zwei Jahren noch Verständnis aufbringen können. Eine nicht kostendeckende Entschädigung nur geringfügig anzupassen und die Anpassung unter Prüfungsvorbehalt zu stellen, dafür fehlt vielen Betroffenen jedoch das Verständnis.

Alternativen zur Nutzung von Privat-Pkw sind teuer

Etliche Kolleginnen und Kollegen, die bislang Dienstreisen mit dem Privat-Pkw durchgeführt haben, werden jetzt schwer ins Grübeln geraten, ob sie sich diese finanzielle Unterstützung des Dienstherrn künftig noch leisten wollen oder noch leisten können.

Die Alternativen, Nutzung von Dienstfahrzeugen, wenn sie denn ausreichend verfügbar sein sollten, oder von öffentlichen Verkehrsmitteln, werden jedenfalls deutlich höhere Kosten verursachen, weil in der Regel zusätzliche Arbeitszeit aufgewendet werden muss, um Haltestellen und Bahnhöfe zu erreichen und auch der zeitliche Aufwand für Anschlussverbindungen einzurechnen ist. Bei längeren Strecken wird auch die relative Unzuverlässigkeit der Bahn einkalkuliert werden müssen.

Es ist zu befürchten, dass der Referentenentwurf der Landesregierung die Risiken für den Landeshaushalt nur unzureichend kalkuliert hat. Deshalb ist das Kabinett Wüst gut beraten, das Gesetzesvorhaben angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Kolleginnen und Kollegen nochmals zu überdenken und substanziell nachzubessern. Andernfalls wird wohl die Bereitschaft der Kolleginnen und Kollegen, ihre privaten Fahrzeuge für dienstliche Zwecke zu verwenden, auf den Nullpunkt sinken.

Friedhelm Sanker

Foto: Halfpoint/stock-adobe.com