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Gesundheitsförderung im NRW Strafvollzug

Der Landesvorsitzende Peter Brock begrüßt die Initiative des Justizministeriums NRW die Gesunderhaltung unserer Kolleginnen und Kollegen in den Justizvollzugsanstalten zu fördern.

Auf Grund des Rahmenkonzepts "Betriebliches Gesundheitsmanagement"  der Landesregierung NRW, wurde für den Vollzug ein Maßnahmenkonzept zur Gesundheitsförderung erstellt.

 

Mit diesem Konzept reagiert man im Justizministerium auf das Ergebnis der Mitarbeiterbefragung aus dem Jahr 2008, in der es um die Feststellung von vollzugsspezifischen Belastungsfaktoren ging. 

So wurden fünf Schwerpunkte, die von den Bediensteten als besonders belastend empfunden werden, aufgegriffen. 

  • Der Umgang mit psychisch kranken und verhaltensauffälligen Gefangenen 
  • Der Mangel an Angeboten für Supervision, kollegialer Beratung, Team-begleitenden Maßnahmen insbesondere für den Umgang mit schwierigen Gefangenen
  • Die unzureichende Wertschätzung der Arbeit und dadurch fehlende Unterstützung, vor allem in der öffentlichen Darstellung und durch die Politik
  • Die mangelnde Entwicklungsmöglichkeit im Beruf
  • Die sehr hohe Beanspruchung durch Arbeitsverdichtung und Arbeitsdruck

Es wurden Empfehlungen ausgesprochen, diese vorgenannten Punkte in den einzelnen Justizvollzugseinrichtungen aufzuarbeiten.

Erste Schritte wurden vom JM bereits eingeleitet. So wird eine neue Sport-AV in Kürze veröffentlicht, die Notwendigkeit der Installation einer PSNV Gruppe (Psychosoziale Notfallversorgung)&nbsp anerkannt; und für den Einsatz von Kollegialen Ansprechpartnern in allen Dienststellen wird deren finanzielle Unterstützung und deren Aus- und Fortbildung vorbereitet. Die Durchführung von Gesundheitstagen und  sonstigen Veranstaltungen wird gefördert. Supervisionsangebote und Seminare zur Stressbewältigung bieten eine weitere Möglichkeit, unsere Bediensteten bei der Bewältigung der täglichen Arbeit zu unterstützen.

Aus unserer Sicht erscheint es von immenser Bedeutung, wie die Bediensteten in die Umsetzung und Durchführung dieser Maßnahmen einbezogen werden.

Die Akzeptanz kann nur im Gleichklang mit dem Personal geschaffen werden.

Der Maßnahmenkatalog soll den jeweiligen Anstaltsleitungen und den Verantwortlichen vor Ort als Handlungshilfe dienen. Er ist jedoch nicht abschließend, sondern muss den Gegebenheiten vor Ort und den Bedürfnissen der Bediensteten angepasst und fortgeschrieben werden. 

Der BSBD sieht in der Umsetzung dieser und weiterer Maßnahmen eine große Chance, die Arbeitszufriedenheit und die Identifikation mit dem Beruf zu fördern und auch verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.

Die Personalräte und Interessenvertretungen haben die verantwortungsvolle Aufgabe, diese Maßnahmen einzufordern, zu begleiten und bei der Bewältigung von Problemen zu unterstützen. 

 Begrüßen würde der BSBD, wenn im Rahmen von Erhebungen die Nachhaltigkeit eingeführter Maßnahmen dokumentiert und zentral durch das Justizministerium in Jahresberichten veröffentlicht würde.

Von entscheidener Bedeutung ist darüber hinaus jedoch die personelle Ausstattung der Dienststellen. Alle vorgenannten, sich für unsere Bediensteten eigentlich positiv auswirkenden Maßnahmen, funktionieren nur, wenn Freiräume geschaffen werden und unsere Kolleginnen und Kollegen vom normalen Dienstbetrieb freigestellt werden. 

 Hier ist die Politik gefordert, den Strafvollzugsbediensteten endlich die Wertschätzung und Unterstützung zu geben, die über Jahrzente vernachlässigt worden ist.

Der BSBD wird sich mit entsprechenden Forderungen, die sich nicht nur auf die personelle Ausstattung, sondern vornehmlich auf die Verbesserung der strukturellen Weiterentwicklung aller Laufbahnen beziehen, in Kürze an die Politik wenden.