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Spitzenämter im allgemeinen Vollzugs- und Werkdienst dauerhaft gesichert?

Bislang war die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von Spitzenämtern der Besoldungsgruppen A 11 und A 10 BBO für die Laufbahnen des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes bis zum 31.12.2013 befristet. Ende des Jahres 2012 hat die Landesregierung die Entfristung dieser Gesetze in den Landtag eingebracht. Dort wurde das Gesetz in erster Lesung behandelt und an den Rechts- sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

 

Beide Ausschüsse haben den Gesetzentwurf zwischenzeitlich beraten und dem Landtag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktionen von FDP und Piraten die unveränderte Annahme empfohlen.

Die Landesregierung hält diese Regelungen weiter für dauerhaft erforderlich, weil sie sich bewährt haben. Von daher sei es geboten, die geltende Befristung gänzlich aufzuheben.

MdL Dirk Wedel (FDP) kündigte für seine Fraktion aus grundsätzlichen Erwägungen die Enthaltung bei der Abstimmung über das Gesetzesvorhaben an. Er halte eine regelmäßige Kontrolle der Erforderlichkeit und Wirkung bestehender Vorschriften für geboten, um auf der Grundlage der Prüfergebnisse Möglichkeiten der Vereinfachung oder Abschaffung von Vorschriften zu erwägen.

In Düsseldorf zeigte sich BSBD-Landesvorsitzender Peter Brock hocherfreut über die sich abzeichnende Entfristung: "Mit dem Gesetzesvorhaben bekommen wir endlich die angestrebte Planungssicherheit für die Nachbesetzung von leitenden Funktionen in den Laufbahnen des allgemeinen Vollzugs- und Werkdienstes sowie des Krankenpflegedienstes beim Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg."

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