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JVA Aachen: Angriff eines Sicherungsverwahrten auf eine Kollegin

Aachen. Wie dem BSBD erst jetzt bekannt wurde, ist am vergangenen Montag in der JVA Aachen eine Sozialarbeiterin durch einen Sicherungsverwahrten attackiert worden. In den Morgenstunden des 14. Januar 2013 soll der Verwahrte das Dienstzimmer der Kollegin betreten, diese unvermittelt angegriffen und gewürgt haben.

Aufgrund der Unvorhersehbarkeit des Angriffs war es der Kollegin nicht möglich, Alarm auszulösen. Nachdem der Verwahrte sexuelle Handlungen von ihr verlangt haben soll, gelang es ihr offenbar, den Verwahrten durch geschicktes Argumentieren von seinem ursprünglichen Vorhaben abzubringen. Nachdem der Sicherungsverwahrte das Dienstzimmer freiwillig verlassen hatte, konnte die Kollegin Alarm auszulösen.

Der Verwahrte soll sich gegenwärtig in strenger Einzelhaft befinden, um Wiederholungsfällen vorzubeugen. Die betroffene Kollegin wurde durch das Team der psychosozialen Notfallversorgung betreut. Sie hat in einer äußerst belastenden Situation überaus besonnen und kontrolliert reagiert und damit Schlimmeres verhindern können.

Strafvollzug, dies hat dieser Vorfall einmal mehr deutlich gemacht, ist eine gefahrengeneigte Tätigkeit, bei deren Wahrnehmung letzte Risiken nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können. Diese Risiken scheinen jedoch nur bei einer aufgabenangemessenen Personalausstattung der Vollzugseinrichtungen beherrschbar zu sein. Umso wichtiger ist es deshalb, dass die Politik für diese angemessene Personalausstattung Sorge trägt. Von diesem Ziel ist der Vollzug allerdings noch ein gutes Stück entfernt. Die Landesregierung ist daher gut beraten, jene Bereiche des öffentlichen Dienstes, in denen – wie beim Vollzug – ein Personalbedarf besteht, mittelfristig aufgabengerecht auszustatten.