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JVA Köln: Dramatischer Fluchtversuch wurde erfolgreich vereitelt

Straftäter, BSBD, Peter BrocklKöln. Am 17. Januar 2013 sollte ein Untersuchungsgefangener auf dem Weg vom Gericht zur Vollzugsanstalt mit Pfefferspray befreit werden. Der Gefangene täuschte auf dem Rückweg von einem Gerichtstermin einen Unfall und eine Verletzung vor. Er wurde vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht.

Nach der medizinischen Untersuchung und Versorgung wurden die begleitenden Kollegen auf dem Weg zum Gefangenentransportwagen von einem unbekannten Dritten mit Reizgas attackiert. Nach einem Gerangel gelang es dem Angreifer zu fliehen, während der Untersuchungshäftling die Verwirrung nutzte, um laufend das Weite zu suchen. Im Wege der sofortigen Nacheile konnte der Untersuchungshäftling wiederergriffen und in Gewahrsam genommen werden.

Die beiden Vollzugsbediensteten haben sich vorbildlich verhalten, indem sie den Angriff eines Angreifers abwehrten und außerdem erfolgreich die Flucht eines gefährlichen Straftäters vereitelten.

Dieses Vorkommnis ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Arbeit im Strafvollzug mit erheblichen Risiken und Gefährdungen verbunden ist. Die Gewährleistung der Sicherheit der Allgemeinheit macht es nach Einschätzung des BSBD-Vorsitzenden Peter Brock erforderlich, nicht nur die Ruhegehaltsfähigkeit der sogenannten "Gitterzulage" wiederherzustellen, sondern diese Zulage wegen vergleichbarer Gefährdungen auch auf das Niveau der "Polizeizulage" anzuheben. "Die Landesregierung sollte dem Beispiel Baden-Württembergs und Bayerns folgen und die Kolleginnen und Kollegen, die für die Allgemeinheit den Kopf hinhalten, angemessen absichern", forderte Brock die Landesregierung zum Handeln auf.