Verwendung von Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Drucken

BSBD-Delegation zu Besuch beim Dienstkleidungshersteller Fa. Halfen

Neue Dienstbekleidung des AVD

BSBD Chef macht die Qualitätsfrage der neuen Dienstbekleidung zur Chefsache

In regelmäßigen Abständen erreichen den BSBD NRW immer wieder Klagen der Kollegen des allgemeinen Vollzugsdienstes über angebliche, teils erhebliche Qualitätsunterschiede zu der Uniform der Kollegen der Polizei. Insbesondere die Pullover ließen insoweit erhebliche Unterschiede erkennen.

Für den Gewerkschaftsboss Grund genug, sich der Sache nunmehr persönlich anzunehmen und mit seinen Recherchen dort anzufangen, wo die Pullover hergestellt werden, bei der Firma HALFEN-Strickerei GmbH & Co.KG in Hungenroth / Rheinland-Pfalz. Begleitet wurde Peter Brock von Kollegen der Arbeitskreise AVD und WD im BSBD NRW.

Vor Ort erhielt die BSBD Delegation erste Informationen über Vertriebswege, Bestellmengen und Qualitätsprüfungen. Darüber geführte schriftliche Nachweise wurden den Teilnehmern sogar zur Einsichtnahme vorgelegt.

Die Delegation gewann einen vollständigen Einblick in den Produktionsablauf, beginnend mit der Anlieferung des Rohmaterials über die Erstellung der Grundware durch Strickmaschinen bis zur Fertigstellung der Pullover.

Die Grundware – bestehend aus Rücken-, Vorder- Seitenteile - wird in Meterware, getrennt nach Bestellgrößen maschinell gestrickt.

In einem weiteren Arbeitsgang werden diese dann zusammengenäht und in großen Containern, ohne Differenzierung zwischen Polizei und Justiz, vor Ort gelagert.

Erst nach Bestellung entsprechender Mengen durch die jeweiligen Dienstbekleidungslieferanten wird  die entsprechende Anzahl aus diesen Containern entnommen. Nunmehr erfolgt das Aufnähen der Landeswappen – getrennt für Polizei bzw. Justiz -. Danach ist der Dienstpullover fertiggestellt und kann für den Versand vorbereitet werden.

Den Gewerkschaftern ist so deutlich geworden, dass die Qualität der Ware immer gleich ist und es insoweit zu Qualitätsunterschieden  zwischen Polizei und Justiz nicht kommen kann. 

Angemerkt sei an dieser Stelle, dass alle im Verkauf befindlichen Pullover  ausschließlich von der Firma Halfen produziert werden.

Von dort beziehen die Firmen LHD, Bewernik, TKBO und die zentrale Beschaffungsstelle der Polizei die blauen Dienstpullover. 

Der BSBD –Chef  sprach gegenüber  der Firmenleitung natürlich das leidige Thema des sogenannten "Pilling" der Pullover an. Ihm wurde umfasst  erklärt,  dass die Ursache dafür nicht im Bereich der Produktion zu suchen sei,  sondern letztlich ein im Ergebnis der technischen Vorgaben für die Erstellung dieses Produktes seien, die natürlich einzuhalten sind. Es wurde seitens der Herstellerfirma weiter ausgeführt, dass "Pilling" bei keiner Strickware zu verhindern sei. Man könne es lediglich dadurch einschränken, indem die benutzten Fäden fester gestrickt würden. Dies habe allerdings zur Folge, dass dadurch der Tragekomfort der Pullover deutlich verschlechtert würde.

Ein durch die Zentrale Beschaffungsstelle der Justizverwaltung in Castrop-Rauxel in Auftrag gegebenes externes Gutachten bestätigt im Übrigen diese Aussage der Firmenleitung der Firma HALFEN. Darin wird weiter ausgeführt, dass insoweit  keine Unterschiede zwischen den Pullovern der Polizei und der Justiz festgestellt wurden.

Im Übrigen konnte sich die Delegation während ihres Rundganges bei der Firma zusätzlich von der Produktion einer qualitativ gleichwertigen Strickjacke überzeugen.

Um hier den immer lauter werdenden Forderungen aus dem Bereich des allgemeinen Vollzugsdienstes gerecht zu werden, hat der BSBD Landesvorsitzende Peter Brock unmittelbar nach dem Besuch der Firma HALFEN in intensiven Gesprächen mit den zuständigen Sachbearbeitern bei Polizei und im Justizministerium NRW erreichen können, dass über eine Erweiterung der Dienstkleidungsvorschrift nachgedacht wird. So könnte vielleicht doch noch der Wunsch nach Einführung einer blauen Strickjacke für den Bereich der Justiz in Erfüllung gehen. Der BSBD Chef jedenfalls ist davon überzeugt.

Â