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Besoldungs- und Versorgungsanpassung - Widerspruch gegen Verfassungsbruch

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Durch die nur teilweise Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamten- und Versorgungsbereich begeht die Landesregierung nach Einschätzung namhafter Verfassungsrechtler einen eklatanten Verfassungsbruch. Der DBB NRW nimmt diesen Umstand zum Anlass, Musterklagen bei allen Verwaltungsgerichten des Landes einzureichen. Allen übrigen betroffenen Kolleginnen und Kollegen bietet der BSBD die Möglichkeit, Widerspruch gegen die nicht vollständige Übernahme bzw. vollständige Nichtübernahme des Tarifergebnisses einzulegen.

 

Für die Einlegung des Widerspruchs sind zwischenzeitlich Musterschreiben entwickelt worden. Mit dem Musterwiderspruch können Sie Ihre Rechtsansprüche bis zum rechtskräftigen Abschluss der Musterverfahren wahren. Das Musterschreiben enthält deshalb den Antrag, die Entscheidung über Ihren Besoldungserhöhungsantrag bis zum Abschluss der Musterverfahren zurückzustellen und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

Sollten Sie unter Inanspruchnahme Ihrer privaten Rechtsschutzversicherung oder auf eigene Kosten ein Klageverfahren führen wollen, so hat der DBB NRW ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes weiteres Musterschreiben entwickelt.

Die angesprochenen Musterschreiben erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen BSBD-Ortsverband oder über unsere BSBD-Geschäftsstelle in Düsseldorf.

Mit kollegialen Grüßen

Ihr/Euer

Peter Brock

BSBD-Landesvorsitzender