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BSBD-Chef Peter Brock

Wo bleibt die Fürsorgepflicht für Hinterbliebene von Kolleginnen und Kollegen?

BSBD-Landesvorsitzender Peter Brock ist entsetzt über einen Vorgang, der sich derzeit in der Justizvollzugsanstalt Hagen abspielt. Im März 2013 ist ein 52-jähriger Kollege des allgemeinen Vollzugsdienstes verstorben. Ehefrau und Kinder verloren nicht nur einen geliebten Menschen, sondern auch den Ernährer der Familie. Sie müssen folglich die emotionalen und existenziellen Belastungen meistern, mit denen sie derzeit konfrontiert sind.

Der Kollege hinterließ allerdings auch 333 Mehrarbeitsstunden, die er in den zurückliegenden Jahren infolge der herrschenden Personalknappheit kontinuierlich aufgebaut hatte. Freizeitausgleich war nur sehr eingeschränkt möglich. Der verstorbene Kollege war damit an rd. 20 Wochenenden bzw. an Feiertagen über die Regelarbeitszeit hinaus für die Sicherheit der Allgemeinheit und die Betreuung der ihm anvertrauten Inhaftierten tätig.

Nun ist es für jeden normal denkenden Bürger eigentlich klar, dass die geleisteten Mehrarbeitsstunden durch Auszahlung durch das Land NRW abgegolten werden. Dieser Meinung sind bzw. waren auch alle Kolleginnen und Kollegen des Strafvollzuges. Nach mehrmaliger Intervention des Landesvorsitzenden im Justizministerium und entsprechender Nachfragen des Personalrates der JVA Hagen wurde versichert, dass diese Stunden selbstverständlich ausgezahlt würden.

Leider war dies offenbar ein Trugschluss. Nunmehr hat Peter Brock erfahren, dass trotz anderslautender Zusagen der Administration die Mehrarbeitsstunden immer noch nicht zur Auszahlung angewiesen worden sind. Die angekündigte Sach- und Rechtsprüfung zieht sich augenscheinlich in die Länge.

Ursächlich hierfür dürfte das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 20. Juli 2012 (13 K 5977/11) sein, mit dem in einem vergleichbaren Fall entschieden worden ist, dass eine Auszahlung nur erfolgen kann, wenn seitens des Betroffenen zuvor ein entsprechender Antrag gestellt worden ist.

Für die Kolleginnen und Kollegen führt dies zu einer makaberen Konsequenz: Damit Mehrarbeit im Todesfall nicht verfällt, ist frühzeitig ein prophylaktischer Auszahlungsantrag zu stellen. Durch die Erben kann später kein entsprechender Antrag mehr gestellt werden, weil diese Rechtsposition höchstpersönlicher Natur ist.

Der BSBD sieht allerdings noch Spielraum für die Administration. Selbst das Düsseldorfer Verwaltungsgericht erkennt an, dass sich der Dienstherr beim Ausgleich von Mehrarbeitsstunden im Rahmen seines Ermessens und beim Vorliegen der einschlägigen Voraussetzungen zwischen Freizeitausgleich und finanzieller Abgeltung wählen kann.

Wenn also der Dienstherr weitgehend freie Hand bei der Abgeltung der Mehrarbeit hat, dann erwartet der BSBD, dass er sich beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen für die finanzielle Abgeltung der Mehrarbeitsstunden entscheidet. Hier gilt es, der Fürsorgepflicht Priorität einzuräumen und die Hinterbliebenen von Kolleginnen und Kollegen sachgerecht zu unterstützen.

In der Hagener Angelegenheit soll es nun zu einer Entscheidung im Sinne der Familie gekommen sein und die Mehrarbeitsstunden werden der Familie angewiesen. Um jedoch in Zukunft solch obskuren Regelungen entgegenzuwirken, fordert der BSBD die Landesregierung nachdrücklich auf, die notwendigen Gesetzesänderungen zeitnah auf den Weg zu bringen, damit Hinterbliebene die ererbten Besoldungsbezüge auch tatsächlich zeitnah erhalten können.

Eine Situation, wie sie sich derzeit abzeichnet, ist völlig unwürdig und missachtet die berechtigten Interessen der Kolleginnen und Kollegen. In einer schwierigen persönlichen Lage der Betroffenen, geleistete Mehrarbeitsstunden nicht finanziell auszugleichen, ist zumindest moralisch fragwürdig. BSBD-Chef Brock erwartet eine zeitnahe Entscheidung, die diese Rechtsfrage auch für die Zukunft ein für alle Mal klärt.