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Strickjacke

Dienstkleidung: Kommen Strickjacke und Dienstrangabzeichen?

Nachdem Forderungen nach Dienstrangabzeichen und nach der Einführung einer Strickjacke als weiteres Ausstattungselement an die BSBD-Landesleitung herangetragen worden sind, haben wir die Administration mit dieser Problematik befasst und auch Justizminister Thomas Kutschaty um eine Sachprüfung gebeten.

Eine Strickjacke hält der BSBD allein schon deshalb für zwingend erforderlich, weil Strafvollzugsbedienstete ihren Dienst sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden verrichten müssen. Folglich ergibt sich das Erfordernis, zum Schutz gegen die Witterung Kleidungsstücke schnell anziehen und auch wieder ablegen zu können. Eine Strickjacke stellt sich in dieser Hinsicht als geradezu ideales Kleidungsstück dar.

Aufgrund dieser BSBD-Initiative hat sich das Justizministerium an das Innenministerium gewandt, um die Einführung von Dienstrangabzeichen und die Erweiterung der Ausstattung abzustimmen. Das Innenministerium hat weder Bedenken gegen die Strickjacke noch gegen die Einführung von Dienstrangabzeichen geltend gemacht. Im Hinblick auf die Einführung von Dienstrangabzeichen wurde seitens des NRW-Innenministeriums lediglich gefordert, dass sich diese von den Dienstgradabzeichen der Polizei unterscheiden müssten, um eine Verwechslungsgefahr sicher ausschließen zu können.

Der BSBD-Arbeitskreis Allgemeiner Vollzugsdienst hatte bereits im Frühjahr einen Entwurf zum möglichen Aussehen von Dienstgradabzeichen vorgelegt. Dieser Entwurf wird nunmehr als Diskussionsgrundlage dienen. Dem BSBD ist sehr bewusst, dass die Einführung von Dienstrangabzeichen in Kollegenkreisen sicherlich kontrovers diskutiert werden wird. Anlass für den BSBD-Vorschlag war das Aussehen und die Beschaffenheit der blauen Schlaufen für die Schulterklappen, die wegen der Anlehnung an die Verhältnisse der Polizei faktisch nach einer Kennzeichnung verlangen.

Nachdem Justizminister Thomas Kutschaty bei zahlreichen Besuchen in den nordrhein-westfälischen Vollzugseinrichtungen vermehrt auf die Einführung von Dienstrangabzeichen angesprochen worden ist, hat er den BSBD-Vorschlag aufgegriffen. Insoweit ist Übereinstimmung erzielt worden, die Kolleginnen und Kollegen zu diesem Problem zu befragen, um auf der Grundlage dieses Votums eine abschließende Entscheidung zu treffen. Dieses Vorgehen begrüßt die BSBD-Landesleitung außerordentlich, ermöglicht es doch, dass die Kolleginnen und Kollegen, die zum Tragen von Dienstkleidung verpflichtet sind, selbst über ein wesentliches Ausstattungsmerkmal der Dienstkleidung befinden können.

BSBD-Chef Peter Brock zeigte sich sehr erfreut über die Bereitschaft des Justizministeriums, den Ausstattungsumfang der Dienstkleidung um eine Strickjacke zu erweitern. „Wir haben die Wünsche der Kolleginnen und Kollegen aufgegriffen. Unsere Argumente sind beim Ministerium auf Akzeptanz gestoßen. Seitens der Administration wird die Einführung vorbereitet. Dann müssen noch die Hauptpersonalräte Justizvollzug und Justiz beteiligt werden. Wir sind insoweit auf einem guten Weg!“