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Verfassungsgerichtshof NRW

Einkommensrunde 2013: Abgeordnete von CDU, FDP und den Piraten leiten Normenkontrollverfahren ein

Die Abgeordneten haben ihre Ankündigung wahr gemacht. Sie lassen die Verfassungsmäßigkeit des rot-grünen Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge durch den Verfassungsgerichtshof in Münster überprüfen.

Die Fraktionen von CDU und FDP sowie zwei Abgeordnete der Piraten haben diese Überprüfung beantragt. Sie haben gute Chancen, dass das Gericht die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes feststellt.

Mit dem Antrag an das Gericht werden nicht weniger als sechs Gründe aufgelistet, die jeder für sich genommen bereits zur Verfassungswidrigkeit des Anpassungsgesetzes führen könnte. Da drängt sich der Eindruck auf, dass die rot-grüne Landesregierung sich einfach zu sicher war, bei Besoldung und Versorgung nach „Gutsherrenart“ entscheiden zu können, ohne ein verfassungsrechtliches Risiko einzugehen.

Folglich wurde das Gesetz wahrheitsgemäß damit begründet, dass ein Teil der Beamten durch einen gänzlichen Verzicht auf eine Einkommensanpassung auch noch im kommenden Jahr zur Einhaltung der Schuldenbremse beitragen solle. Dass dies ein schwerer Fehler sein könnte, erschloss sich der Regierung spätestens nach der durchgeführten Expertenanhörung, in der unverblümt auf die verfassungsrechtlichen Risiken hingewiesen worden war.

Der Antrag der Abgeordneten listet folgende Gründe auf, die zur Verfassungswidrigkeit des Anpassungsgesetzes führen könnten: 

  • Das Gesetz leidet an einem nicht zu heilenden Begründungsmangel.
  • Das Gesetz führt zur Fortdauer einer Unteralimentierung von Teilen der Beamtenschaft.
  • Der Gesetzgeber missachtet das dem Leistungsprinzip geschuldete Abstandsgebot.
  • Der Gesetzgeber verkennt die qualitätssichernde Funktion der Besoldung.
  • Der Gesetzgeber auferlegt Teilen der Beamten ein unter Hinweis auf das Gebot der Haushaltskonsolidierung nicht zu rechtfertigendes Sonderopfer.
  • Der Gesetzgeber verletzt die aus dem Alimentationsgrundsatz des Artikel 33Abs. 5 GG resultierende Verpflichtung, die Bezüge der Beamten und Versorgungsempfänger entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen.

Für den BSBD hat Landesvorsitzender Peter Brock die Einleitung des Normenkontrollverfahrens ausdrücklich begrüßt: "Wenn sich die rot-grüne Landesregierung mit ihrer ungerechtfertigten Belastung von Teilen der Kolleginnen und Kollegen durchsetzt, dann sind die verbrieften Rechte der Beamten auch für die jetzt Begünstigten nicht mehr das Papier mehr wert, auf dem sie geschrieben stehen."

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