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Prof. Dr. Michael Walter

Prof. Dr. Michael Walter gibt Amt als Justizvollzugsbeauftragter auf

Nach dem Regierungswechsel von Schwarz-Gelb zu Rot-Grün war Prof. Dr. Walter im Januar 2011 zum Justizvollzugsbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen ernannt worden. Er löste den durch die Vorgängerregierung eingesetzten Ombudsmann ab. Dieses Institut war nach einem schrecklichen Todesfall in der JVA Siegburg im November 2006 zu Beginn des Jahres 2007 geschaffen worden.

Nach dem Willen der Landesregierung sollte der Justizvollzugsbeauftragte nicht nur als zusätzliche Anlaufstelle für vom Vollzug Betroffene dienen. Erklärtes politisches Ziel war es vielmehr, diesem Institut die Aufgabe zuzuweisen, die Landesregierung auf dem Gebiet des Strafvollzuges umfassend zu beraten.

Im Hinblick auf das in der Vorbereitung befindliche nordrhein-westfälische Strafvollzugsgesetz und auf die Erarbeitung von Leitlinien für den Justizvollzug hat Prof. Walter diesen Beratungsauftrag umfassend wahrgenommen. Die opferbezogene Vollzugsgestaltung war dem jetzt ausscheidenden Justizvollzugsbeauftragten ein erkennbar persönliches Anliegen, das er nach Kräften gefördert und begleitet hat.

Auch wenn die Gewerkschaft Strafvollzug nicht in allen Punkten mit dem Justizvollzugsbeauftragten übereinstimmte, so bedauerte BSBD-Landesvorsitzender Peter Brock doch dessen Amtsaufgabe aus gesundheitlichen Gründen: „Das Institut des Justizvollzugsbeauftragten hat durch Prof. Dr. Walter an Gewicht und Bedeutung gewonnen. Der BSBD wünscht ihm eine schnelle und dauerhafte Wiederherstellung der Gesundheit und für den neuen Lebensabschnitt alles Gute und viel Freude.“


Zur Person

Prof. Dr. Michael Walter, 1944 in Lübeck geboren, studierte Jurisprudenz in München und Hamburg. Nach dem Zweiten Staatsexamen wurde er wissenschaftlicher Assistent am Seminar für Jugendrecht der Universität Hamburg. Er promovierte 1970, die Habilitation folgte 1980. Von 1977 bis 1984 war Walter Professor an der Universität Hamburg, seit 1984 lehrte er an der Universität zu Köln. Bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2009 leitete er das Institut für Kriminologie. Von 2002 bis 2006 war Prof. Dr. Walter Vorsitzender des Landespräventionsrates NRW. Er ist Autor und Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen zum Jugendrecht, zur Kriminologie, den kriminalrechtlichen Sanktionen sowie zu kriminalpolitischen Fragestellungen.