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Die Betroffen werden in Kürze befragt werden, ob die Schlaufen für Dienstrangabzeichen ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt werden sollen oder aber nicht.

Dienstkleidung: Dienstrangabzeichen ja oder nein?

Das Justizministerium hat nunmehr die Vorarbeiten für die Befragung aller Kolleginnen und Kollegen, die zum Tragen von Dienstkleidung verpflichtet sind, weitgehend abgeschlossen. Mit der Durchführung der elektronischen Befragung ist die Redaktion Justiz-Online beauftragt worden.

Die Justiz-Online-Redaktion wird alle Betroffenen per E-Mail zur Abstimmung auffordern. Um eine möglichst hohe Beteiligung zu erreichen, wird es fünf Wochen lang möglich sein, sich an der Umfrage zu beteiligen.

Bei der Abstimmung werden den Betroffenen folgende Fragen vorgelegt werden:

  • Ich bin für die Einführung von Dienstrangabzeichen
  • Ich bin gegen die Einführung von Dienstrangabzeichen
  • Ich enthalte mich.

Dem Werkdienst soll zudem die Frage vorgelegt werden, ob zur Unterscheidung vom allgemeinen Vollzugsdienst eine besondere Kennzeichnung erfolgen soll.

Zwischenzeitlich hat das Justizministerium auch eine Festlegung für den Fall getroffen, dass sich eine Mehrheit für Dienstrangabzeichen aussprechen sollte. In diesem Fall sollen die Rangabzeichen in silberner Farbe für den allgemeinen Vollzugsdienst und den Werkdienst wie folgt gestaltet werden:

1 schmaler Streifen Vollzugsbeschäftigte/r
2 schmale Streifen Anwärter/in
1 breiter Streifen A 7
2 breite Streifen A 8
3 breite Streifen A 9
3 breite und 1 schmaler Streifen A 9 + AZ
4 breite Streifen A 10
5 breite Streifen A 11

Nach Einschätzung des BSBD war das Meinungsbild im Vollzug vor Einführung der blauen Uniform durchaus ambivalent. Nachdem jedoch die Kolleginnen und Kollegen erste Erfahrungen mit den blauen Schlaufen speziell auf den Diensthemden gemacht haben, scheint sich eine Mehrheitsmeinung pro Dienstrangabzeichen herauszubilden, weil die Schlaufen sonst ohne eigentliche Funktion getragen werden müssen.

Der BSBD begrüßt es daher außerordentlich, dass Justizminister Thomas Kutschaty die Betroffenen selbst diese Frage entscheiden lässt. Wie die Entscheidung aber auch immer ausgehen wird, das Abstimmungsergebnis wird für lange Zeit Bestand haben. Daher sollten möglichst alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich an der Befragung zu beteiligen.

Bei Außenkontakten haben die blauen Schlaufen bereits für Irritationen und Nachfragen geführt, weil es einem unbeteiligten Dritten nicht sofort einleuchtet, warum im Vollzug Schlaufen für Dienstrangabzeichen ohne Dienstrangabzeichen getragen werden. Eines sollte zudem bedacht werden: Die blauen Schlaufen müssen künftig mit oder ohne Dienstrangzeichen getragen werden, weil sie Bestandteil der Dienstkleidung sind.

BSBD-Chef Peter Brock bezieht in dieser Frage folgende Position: „Nach den ersten Erfahrungen mit der neuen Dienstkleidung scheint es so zu sein, dass die für Dienstrangabzeichen bestimmten Schlaufen faktisch nach einer entsprechenden Kennzeichnung verlangen. Solche Abzeichen dürften sich im Umgang mit der Öffentlichkeit und ihm Rahmen von Sicherheitsstörungen zudem durchaus als nützlich erweisen. Im Umgang mit Inhaftierten dürften hingegen die vielfach befürchteten Nachteile ausbleiben. Denn ob an Dienstrangzeichen ablesbar oder nicht, die Inhaftierten kennen bereits heute die jeweilige Stellung eines Bediensteten in der Hierarchie des Vollzuges, da sollten wir uns nichts vormachen. Jetzt ist es an den Betroffenen, eine klare Entscheidung zu treffen.“