Verwendung von Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Drucken

Für die Entweichung eines U-Häftlings aus dem Landgericht Kleve trägt der Vollzug keine Verantwortung!

MdL Jens Kamieth (CDU) hält den "rot-grünen" Justizvollzug für ein Tollhaus

Zu dieser Einschätzung gelangt der Abgeordnete, weil am 21. November 2013 einem 61-jährigen Untersuchungsgefangenen die Flucht aus dem Landgericht Kleve gelungen ist. Der Gefangene gelangte durch ein offenes Toilettenfenster auf ein vor dem Gericht aufgebautes Gerüst, das ihm den Abstieg ermöglichte. Diesem Zwischenfall gebührt nach Einschätzung von Jens Kamieth fast die Krone aller Pannen.

Wenn Fehler passieren, ist es sicher eine der vornehmen Aufgaben der parlamentarischen Opposition, den Finger in die Wunde zu legen und durch eine sachgerechte, begründete Kritik Verbesserungen anzumahnen und einzufordern. Dabei sollten aber nicht alle Sachverhalte über einen einheitlichen Leisten geschlagen werden.

Der Justizvollzug ist nicht frei von Fehlern, er will aber nicht für die Fehler anderer in Haftung genommen werden. Mit der Entweichung des Untersuchungsgefangenen aus dem Klever Landgericht hat der Vollzug nun aber beim besten Willen nichts zu tun und steht folglich auch nicht in der Verantwortung. Eine solch grobe Verallgemeinerung der Kritik und eine unberechtigte Schuldzuweisung verhindert die sachgerechte Aufarbeitung von Sicherheitsstörungen, weil sie den Widerspruch geradezu herausfordert.

BSBD-Chef Peter Brock stellte in einer ersten Stellungnahme klar, dass sich der Strafvollzug seiner Verantwortung für die Sicherheit der Allgemeinheit sehr bewusst ist. „Wir erwarten aber auch Anerkennung, wenn diese Aufgabe überaus effizient bewältigt wird, wie dies derzeit der Fall ist. Die Sicherheitsstörungen in den nordrhein-westfälischen Vollzugseinrichtungen haben gravierend abgenommen, so dass vom Vollzug für die öffentliche Sicherheit ein deutlich geringeres Risiko ausgeht, als dies noch vor zehn Jahren der Fall war!“

Bei der Politik mahnt der Gewerkschafter einen fairen Umgang mit dem Justizvollzug an. „Wir stehen für unsere Fehler ein und versuchen diese sachgerecht aufzuarbeiten, um Wiederholungsfälle zu vermeiden. Wir wollen aber nicht für die Fehler anderer verantwortlich gemacht werden!“