Verwendung von Cookies
Um unsere Webseite fĂŒr Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer DatenschutzerklÀrung.
Drucken

JVA Willich: Die Zweiganstalten Krefeld und Mönchengladbach stehen vor dem Aus

AnlĂ€sslich eines Besuches in der JVA Willich in der vergangenen Woche Ă€ußerte sich Justizminister Thomas Kutschaty auch zur Zukunft der beiden der Willicher Vollzugseinrichtung angeschlossenen Zweiganstalten. Nach den derzeitigen Planungen ist mit der Aufgabe der Einrichtungen, die beide fĂŒr Zwecke der Untersuchungshaft genutzt werden, mit Ablauf des Jahres 2015 zu rechnen. UrsĂ€chlich fĂŒr die Aufgabe ist der mit einer KapazitĂ€tserweiterung einhergehende geplante Neubau der Justizvollzugsanstalt Willich. Deren jetzige GebĂ€ude wurden in den Jahren 1900 bis 1904 errichtet und sind nach ĂŒber 100-jĂ€hriger Nutzung „rund um die Uhr“ in ihrer Substanz verbraucht. FĂŒr einen modernen Behandlungsvollzug stehen folglich nur unzureichende bauliche Rahmenbedingungen zur VerfĂŒgung.

FĂŒr die Aufgabe der beiden Zweiganstalten fĂŒhrte der Minister das derzeitige Überangebot an HaftplĂ€tzen ins Feld. Zurzeit verfĂŒge der NRW-Strafvollzug ĂŒber 19.000 HaftplĂ€tze, benötigt wĂŒrden allerdings nur 16.000. Dieses Überangebot versetzt den Vollzug scheinbar in die Lage, die Vollzugseinrichtungen zu konzentrieren. Zudem dĂŒrfte auch die Realisierung von Synergien beabsichtigt sein.

FĂŒr den BSBD stellt sich die Situation etwas anders dar. Zwar stehen gegenwĂ€rtig fĂŒr die Unterbringung von rd. 16.200 Gefangenen rd. 19.200 HaftplĂ€tze zur VerfĂŒgung, von denen allerdings derzeit nur 18.000 belegbar sind. Mit dem fĂŒr Ende 2014 geplanten Inkrafttreten des nordrhein-westfĂ€lischen Strafvollzugsgesetzes wird das Prinzip der Einzelunterbringung eingefĂŒhrt werden, so dass eine gemeinschaftliche Unterbringung nur noch beim Vorliegen bestimmter Indikationen zulĂ€ssig sein wird. Ab diesem Zeitpunkt wird fĂŒr jeden Gefangenen ein Haftraum und nicht lediglich ein Haftplatz benötigt. Der NRW-Strafvollzug kann derzeit ĂŒber rd. 15.000 HaftrĂ€ume verfĂŒgen. Wenn man berĂŒcksichtigt, dass im offenen Vollzug auch weiter gemeinschaftliche Unterbringungen möglich sein werden, reichen diese UnterbringungskapazitĂ€ten gerade aus, um den Bedarf annĂ€hernd zu decken.

Vorhandene KapazitÀten nicht voreilig aufgeben

BSBD-Vorsitzender Peter Brock hat deshalb dazu aufgefordert, KapazitĂ€ten nicht vorschnell aufzugeben. ZunĂ€chst mĂŒsse der Bedarf dauerhaft gedeckt werden können, bevor an die Schließung von Einrichtungen gedacht werden könne. „Nachdem nicht definitiv absehbar ist, ob sich die Gefangenenzahlen auf dem gegenwĂ€rtig niedrigen Niveau stabilisieren, sollte zunĂ€chst die weitere Entwicklung abgewartet werden, bevor endgĂŒltige Entscheidungen getroffen werden. HaftrĂ€ume sind schnell abgebaut, mĂŒssen allerdings mit hohem finanziellen Aufwand geschaffen werden, wenn sie doch wieder benötigt werden“, mahnte der Gewerkschafter.

Peter Brock sprach sich zudem dafĂŒr aus, zunĂ€chst die geplanten neuen HafthĂ€user der JVA Willich mit einer Aufstockung der KapazitĂ€t auf 768 PlĂ€tze fertigzustellen, ehe man die Zweiganstalten Krefeld und Mönchengladbach aufgibt. Außerdem mĂŒsse zeitnah mit den Personalvertretungen in Überlegungen ĂŒber eine sozialvertrĂ€gliche Verwendung der bislang in Krefeld und Mönchengladbach eingesetzten Kolleginnen und Kollegen eingetreten werden. Der BSBD prĂ€feriert insoweit den Einsatz des Personals vorrangig bei der Hauptanstalt. Sollten die Zweiganstalten jedoch wie geplant aufgegeben werden, dann haben die betroffenen Kolleginnen und Kollegen einen Anspruch darauf, zeitnah ĂŒber ihre kĂŒnftige dienstliche Verwendung aufgeklĂ€rt zu werden. Der BSBD wird in den Personalvertretungen nachdrĂŒcklich gegen eine voreilige Aufgabe der beiden Einrichtungen und – so erforderlich - fĂŒr einen möglichst wohnortnahen dienstlichen Einsatz der betroffenen Kolleginnen und Kollegen eintreten.