Verwendung von Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Drucken

JVA Willich: Die Zweiganstalten Krefeld und Mönchengladbach stehen vor dem Aus

Anlässlich eines Besuches in der JVA Willich in der vergangenen Woche äußerte sich Justizminister Thomas Kutschaty auch zur Zukunft der beiden der Willicher Vollzugseinrichtung angeschlossenen Zweiganstalten. Nach den derzeitigen Planungen ist mit der Aufgabe der Einrichtungen, die beide für Zwecke der Untersuchungshaft genutzt werden, mit Ablauf des Jahres 2015 zu rechnen. Ursächlich für die Aufgabe ist der mit einer Kapazitätserweiterung einhergehende geplante Neubau der Justizvollzugsanstalt Willich. Deren jetzige Gebäude wurden in den Jahren 1900 bis 1904 errichtet und sind nach über 100-jähriger Nutzung „rund um die Uhr“ in ihrer Substanz verbraucht. Für einen modernen Behandlungsvollzug stehen folglich nur unzureichende bauliche Rahmenbedingungen zur Verfügung.

Für die Aufgabe der beiden Zweiganstalten führte der Minister das derzeitige Überangebot an Haftplätzen ins Feld. Zurzeit verfüge der NRW-Strafvollzug über 19.000 Haftplätze, benötigt würden allerdings nur 16.000. Dieses Überangebot versetzt den Vollzug scheinbar in die Lage, die Vollzugseinrichtungen zu konzentrieren. Zudem dürfte auch die Realisierung von Synergien beabsichtigt sein.

Für den BSBD stellt sich die Situation etwas anders dar. Zwar stehen gegenwärtig für die Unterbringung von rd. 16.200 Gefangenen rd. 19.200 Haftplätze zur Verfügung, von denen allerdings derzeit nur 18.000 belegbar sind. Mit dem für Ende 2014 geplanten Inkrafttreten des nordrhein-westfälischen Strafvollzugsgesetzes wird das Prinzip der Einzelunterbringung eingeführt werden, so dass eine gemeinschaftliche Unterbringung nur noch beim Vorliegen bestimmter Indikationen zulässig sein wird. Ab diesem Zeitpunkt wird für jeden Gefangenen ein Haftraum und nicht lediglich ein Haftplatz benötigt. Der NRW-Strafvollzug kann derzeit über rd. 15.000 Hafträume verfügen. Wenn man berücksichtigt, dass im offenen Vollzug auch weiter gemeinschaftliche Unterbringungen möglich sein werden, reichen diese Unterbringungskapazitäten gerade aus, um den Bedarf annähernd zu decken.

Vorhandene Kapazitäten nicht voreilig aufgeben

BSBD-Vorsitzender Peter Brock hat deshalb dazu aufgefordert, Kapazitäten nicht vorschnell aufzugeben. Zunächst müsse der Bedarf dauerhaft gedeckt werden können, bevor an die Schließung von Einrichtungen gedacht werden könne. „Nachdem nicht definitiv absehbar ist, ob sich die Gefangenenzahlen auf dem gegenwärtig niedrigen Niveau stabilisieren, sollte zunächst die weitere Entwicklung abgewartet werden, bevor endgültige Entscheidungen getroffen werden. Hafträume sind schnell abgebaut, müssen allerdings mit hohem finanziellen Aufwand geschaffen werden, wenn sie doch wieder benötigt werden“, mahnte der Gewerkschafter.

Peter Brock sprach sich zudem dafür aus, zunächst die geplanten neuen Hafthäuser der JVA Willich mit einer Aufstockung der Kapazität auf 768 Plätze fertigzustellen, ehe man die Zweiganstalten Krefeld und Mönchengladbach aufgibt. Außerdem müsse zeitnah mit den Personalvertretungen in Überlegungen über eine sozialverträgliche Verwendung der bislang in Krefeld und Mönchengladbach eingesetzten Kolleginnen und Kollegen eingetreten werden. Der BSBD präferiert insoweit den Einsatz des Personals vorrangig bei der Hauptanstalt. Sollten die Zweiganstalten jedoch wie geplant aufgegeben werden, dann haben die betroffenen Kolleginnen und Kollegen einen Anspruch darauf, zeitnah über ihre künftige dienstliche Verwendung aufgeklärt zu werden. Der BSBD wird in den Personalvertretungen nachdrücklich gegen eine voreilige Aufgabe der beiden Einrichtungen und – so erforderlich - für einen möglichst wohnortnahen dienstlichen Einsatz der betroffenen Kolleginnen und Kollegen eintreten.