Verwendung von Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Drucken

Mehrarbeitsstunden auf Rekordniveau

BSBD fordert bedarfsgerechte Personalausstattung der nordrhein-westfälischen Vollzugseinrichtungen

Die Mehrarbeitsstunden haben ein Rekordniveau erreicht. Seit Beginn der statistischen Erfassung der Mehrarbeitsstunden hat es am Ende eines Jahres keinen so hohen Stundenstand gegeben wie derzeit. Für den BSBD ist damit klar: Die bisherigen Instrumente zum Überstundenabbau sind kläglich gescheitert. Deshalb ist es an der Zeit, dem Vollzug endlich das Personal zur Verfügung zu stellen, das er zur Wahrnehmung der ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben benötigt.

Die Überstundenstände übersteigen alle Erwartungen und Befürchtungen der Experten. Die aufgelaufenen 549.000 Mehrarbeitsstunden, die weder durch Freizeit noch finanziell abgegolten werden konnten, sind ein Beleg dafür, dass der Strafvollzug die Kolleginnen und Kollegen speziell der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes permanent überfordert. Für die tatsächlich wahrzunehmenden Aufgaben reicht die Personaldecke offensichtlich nicht aus.

Die bisherigen Initiativen, den personellen Mangel gleichmäßig zu verteilen, sind gescheitert. Selbst die Reduzierung der Krankenquote, von der man sich die teilweise Lösung des Personalproblems versprochen hat, kann die Erwartungen nicht erfüllen. Zwischenzeitlich ist die Krankenquote deutlich zurückgeführt und erheblich unter die 10-Prozent-Marke gedrückt worden. Im bundesweiten Vergleich bewegt sich Nordrhein-Westfalen damit im oberen Drittel. Auch diese Entwicklung belegt, dass die Personalausstattung einfach nicht bedarfsgerecht ist.

Für die Verantwortlichen ist es an der Zeit, diese Fakten anzuerkennen und daraus schnell Schlüsse zu ziehen, um die Überlastung der Kolleginnen und Kollegen zeitnah zu beenden. Das Justizministerium ist aufgefordert, die strategischen Vorgaben für eine bedarfsgerechte Personalausstattung der Vollzugseinrichtungen zu erarbeiten und sicherzustellen, dass nur solche Aufgaben dauerhaft wahrgenommen werden, für die Personal zugewiesen worden ist.

Um zu vermeiden, dass die Überlastung der Kolleginnen und Kollegen ungezügelt fortschreitet, hält der BSBD Sofortmaßnahmen für unverzichtbar. Es ist daran zu denken,

  •  die Behandlungsmaßnahmen an Wochenenden zu reduzieren,
  •  Besuche an Wochenenden zu begrenzen,
  •  Freizeitmaßnahmen auf den Prüfstand zu stellen und
  •  die Angehörigen der Laufbahn des AVD nicht mit laufbahnfremden Aufgaben zu beauftragen.

Mittelfristig sind Maßnahmen zu erwägen und auf den Weg zu bringen, von denen die Sicherung und weitere Förderung der Leistungsfähigkeit erwartet werden darf. Vorrangig wird es um die Verbesserung der Arbeitsorganisation und um stärker kooperativ geprägte Führungsstrukturen ebenso gehen müssen, wie um finanzielle Anreize zur Nachwuchsgewinnung, einen angemessenen finanziellen Ausgleich für dienstliche Erschwernisse, eine attraktivere Gestaltung der Aufstiegsperspektiven, die Ausweitung der Fort- und Weiterbildungsangebote und nicht zuletzt die Einführung von Sportkuren für Kolleginnen und Kollegen, die über Jahre Schichtdienst leisten müssen.

Daneben sind für Schichtdienstleistende Arbeitszeitmodelle zu entwickeln und zu erproben, die sie nicht überlasten und von der Leistung von Mehrarbeit stärker als bisher profitieren lassen.

Dem BSBD ist bewusst, dass diese Forderungen in einer Zeit, in der Haushaltsdisziplin gefragt ist, eine besondere Herausforderung darstellen. Eine Lösung des nunmehr seit langer Zeit schwelenden Personalproblems des Strafvollzuges duldet allerdings keinen weiteren Aufschub mehr. Es ist nunmehr eine Situation erreicht, in der Handeln gefordert ist, wenn sich abzeichnende Risiken rechtzeitig und schnell behoben werden sollen.

Die Wiedereingliederung von Straftätern in das gesellschaftliche Leben und der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten ist nur effizient und wirksam gestaltbar, wenn der Aufgabenumfang definitiv bestimmt und das erforderliche Personal zur Verfügung gestellt wird. Um Risiken für die Allgemeinheit zu vermeiden, ist dringend politisches Handeln gefordert.

Sicherheit durch Behandlung gibt es nicht zum Nulltarif; Sicherheit durch Behandlung darf aber künftig auch nicht mehr auf Kosten und zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen des allgemeinen Vollzugsdienstes organisiert werden.