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Berufliche Bildung der Gefangenen bedarf der Neuorientierung

BSBD fordert: Hoheitliche Vollzugsaufgaben zurück in staatliche Hand

Seit knapp fünfzig Jahren besteht das Nebeneinander von Berufsausbildern des staatlichen Werkdienstes und der externen Bildungsträger. Was seinerzeit aus der puren Not geboren wurde, um speziell junge Gefangene beruflich qualifizieren zu können, hat sich seither verstetigt. Für die Politik günstig wirkte sich zudem aus, dass die Bezahlung der externen Bildungsträger nicht das Personalbudget belastete. Elegant wurden Personalkosten zu Sachkosten.

Im Laufe der Jahrzehnte dehnte sich dieser Bereich merklich aus. Derzeit sind rund einhundert externe Ausbilder in den nordrhein-westfälischen Vollzugseinrichtungen tätig. Jahrzehntelang hatten die Prüfer des Landesrechnungshofes keinen rechten Plan, wie sie mit diesem Phänomen umgehen sollten. Folglich wurden die externen Berufsausbilder deutlich besser bezahlt als die Angehörigen der Laufbahn des Werkdienstes. Daneben erhielten die Bildungsträger noch üppige Verwaltungspauschalen, so dass sich die berufliche Bildung zu einem sehr teuren Bildungsangebot des Vollzuges entwickelte. Anfang des neuen Jahrtausends nun hat der Landesrechnungshof beanstandet, dass die extern vergebenen Leistungen nicht ausgeschrieben worden seien, was zu einem ständigen Anstieg der Kosten geführt habe.

Seit dem Jahre 2005 werden diese Leistungen nunmehr ausgeschrieben. Weil sich sehr viele Anbieter in diesem Marktsegment tummeln, kehrte sich die Entwicklung um. Seit dieser Zeit sinken die Kosten. Zu leiden haben die Berufsausbilder, die praktisch mit jeder neuen Ausschreibung Einkommensabschläge hinnehmen müssen, wenn sie ihren Arbeitsplatz behalten wollen.

Ausschreibungen: Gut für Kostenreduzierung, Gift für effektive Ausbildung

Zwischenzeitlich scheint ein Tiefpunkt erreicht zu sein. Zum 01. Oktober 2014 tritt aufgrund des letzten Ausschreibungsergebnisses ein Wechsel der externen Bildungsträger ein. Die einzelnen Berufsausbilder müssen bei Übernahme durch den neuen Auftragnehmer des Landes Gehaltsabschläge von bis zu dreißig Prozent hinnehmen. Bei einer solchen Entwicklung darf mit einiger Berechtigung vermutet werden, dass diese Kräfte sich ihren Aufgaben nicht mehr so motiviert wie früher widmen und nach beruflichen Alternativen außerhalb des Vollzuges Ausschau halten werden.

So problematisch und ungerecht diese Entwicklung für den einzelnen externen Berufsausbilder auch sein mag, so eröffnet sich doch die Möglichkeit zu einer völligen Neuorientierung des Bereiches der beruflichen Bildung in den Vollzugseinrichtungen des Landes. Spätestens seit das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Strafgefangenen ein subjektiv-öffentliches Recht auf schulische und berufliche Qualifizierung im Strafvollzug zugebilligt hat, gehören diese Behandlungselemente zum Arsenal der hoheitlichen Aufgaben des Strafvollzuges.

Speziell diese Aufgaben müssen unausgesetzt wahrgenommen werden. Für diese Aufgaben benötigen die Ausbilder zudem eine spezifische vollzugliche Ausbildung, um sachgerecht auch mit den mitunter schwierigen Strafgefangenen arbeiten zu können. Nur wenn die Ausbilder intensiv auf den Umgang mit vielfach motivationsschwachen und teilweise aggressiven Straftätern vorbereitet worden sind, um angstfrei mit ihnen arbeiten zu können, lassen sich gute Ausbildungsergebnisse erzielen.

Berufliche Bildung gehört in die Hand des Staates

Der BSBD fordert daher von der Landesregierung das Nebeneinander von staatlichen und externen Berufsausbildern endgültig zu beenden und diese zwingend notwendigen Aufgaben wieder mit eigenem Personal wahrzunehmen.

Den externen Ausbildern sollte in Absprache mit den betroffenen Bildungsträgern ein Übernahmeangebot gemacht werden, um sie als Beschäftigte in den Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen zu übernehmen. Der ein oder andere müsste vielleicht eine Gehaltseinbuße hinnehmen, erhielte dafür aber einen relativ sicheren Arbeitsplatz.

Anschließend müssten diese Kräfte im Rahmen einer Anpassungsfortbildung soweit ausgebildet werden, dass sie die Sicherheit in den Ausbildungsbetrieben selbst garantieren können. Auf diese Weise ließen sich annähernd 45 Kräfte des allgemeinen Vollzugsdienstes für andere Aufgaben freisetzen, die gegenwärtig mit der Aufsicht in Ausbildungsbetrieben betraut sind, weil diese hoheitlichen Aufgaben von externen Ausbildern nicht erfüllt werden können.

Mit diesem Konzept ließe sich sehr kostengünstig eine effiziente berufliche Förderung von Strafgefangenen organisieren, ohne dass diese bei jeder neuen Ausschreibung wegen riesiger Fluktuationen bei den Berufsausbildern vor dem Aus steht. Gerade die berufliche Qualifizierung von Straftätern bedarf einer großen Kontinuität bei den Ausbildungskräften, wenn sie erfolgreich sein soll.

Für den BSBD ist es jetzt an der Zeit, die Weichen für eine effektive berufliche Förderung und Qualifizierung von Straftätern zu stellen und eine dauerhaft verlässliche Basis für die Zukunft zu legen. Die vorgeschriebenen Ausschreibungsverfahren verhindern die so dringend erforderliche personelle Kontinuität im Bereich der beruflichen Bildung. Der BSBD fordert die Landesregierung deshalb auf, die berufliche Bildung der Gefangenen künftig wieder mit eigenem Personal in eigener Verantwortung zu organisieren.