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Stellungnahme des BSBD-NRW zum geplanten Landesstrafvollzugsgesetz

Nordrhein-Westfalen plant fortschrittliches und zukunftsweisendes Strafvollzugsgesetz

Bereits im Jahre 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Von dieser Kompetenzübertragung macht das Land Nordrhein-Westfalen mit dem nunmehr vorgelegten Referentenentwurf eines Landesstrafvollzugsgesetzes Gebrauch, um für den Justizvollzug eine eigenständige gesetzliche Basis zu schaffen. Dem BSBD ist die Möglichkeit eröffnet worden, zu den Inhalten dieses Gesetzentwurfes aus gewerkschaftlicher Sicht Stellung zu beziehen.

Die Stellungnahme ist unter der fachlichen Leitung von Uwe Nelle-Cornelsen, Leiter der JVA Bielefeld-Senne, erarbeitet worden. Beteiligt waren die einzelnen BSBD-Fachbereiche durch Thomas Rüter, JVA Werl, Bernd Schreiber, JVA Schwerte, Jörn Klaas, JVA Bi-Senne, Jörg Winkens, JVA Heinsberg, Bodo Exner, JVA Detmold, Dierk Brunn, JVA Bi-Senne, und Hans-Peter Bock, JVA Aachen. Seitens der BSBD-Landesleitung wurde die Arbeitsgruppe begleitet durch den BSBD-Landesvorsitzenden Peter Brock (zeitweise) und dessen Stellvertreter Ulrich Biermann.

Die Arbeitsgruppe hat das Bemühen der Landesregierung gewürdigt, die gesetzliche Grundlage für einen fortschrittlich, zukunftsweisenden Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Sie hat allerdings gleichzeitig darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf zwar durchaus einen erhöhten Personalbedarf anerkennt, diesen aber nur unzureichend benennt. Hier hat der BSBD deutlichen Handlungsbedarf ausgemacht, zumal Nordrhein-Westfalen nach Bayern und Sachsen eine der schlechtesten Gefangenen-Bediensteten-Relationen aufweise.

Die BSBD-Stellungnahme, die dem Justizministerium zwischenzeitlich zuleitet worden ist, bildet für den BSBD die Grundlage, um in den kommenden Wochen mit den im nordrhein-westfälischen Landtag vertretenen Parteien den Gesetzentwurf der Landesregierung zu diskutieren. Ziel ist es dabei, dass die Rahmenbedingungen vom Inkrafttreten des Gesetzes ab so ausgestaltet werden, dass der Strafvollzug die ihm zugewiesenen Aufgaben tatsächlich wahrnehmen kann, ohne die Kolleginnen und Kollegen dauerhaft zu überfordern.



Stellungnahme des BSBD-NRW zum geplanten Landesstrafvollzugsgesetz zum Download