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Der BSBD-Landesausschuss fordert bis zum Start des neuen Landesstrafvollzugsgesetzes die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen

Personelle Konsequenzen des Landesstrafvollzugsgesetzes

Landesausschuss tagte in Hagen

Am 27. März 2014 traten der Landesausschuss und der Landesvorstand des BSBD in Hagen zu einer gemeinsamen Arbeitssitzung zusammen, um notwendige Konsequenzen aus dem im Entwurf vorliegenden Landesstrafvollzugsgesetz und die aktuellen Themen der Gewerkschaftsarbeit eingehend zu diskutieren.

Landesvorsitzender Peter Brock zeigte sich über die fast vollständige Anwesenheit aller Fachgruppenvertreter sehr erfreut. Den Ausschussmitgliedern wurde ausgiebig Gelegenheit eingeräumt, die spezifischen Anliegen und Themenschwerpunkte der einzelnen Laufbahnen des Vollzuges darzustellen, um die Zielrichtung ihrer Arbeit mit dem Vorstand abzustimmen. BSBD-Chef Peter Brock machte klar, dass der Landesausschuss unverzichtbar für die Basisorientierung und Feinjustierung der BSBD-Gewerkschaftsarbeit sei.

Für das Landesstrafvollzugsgesetz liegt seit zwei Monaten ein überarbeiteter Referentenentwurf vor. Zu diesem Entwurf hat unter der Federführung des Leiters der JVA Bielefeld-Senne, LRD Uwe Nelle-Cornelsen, eine BSBD-Arbeitsgruppe eine umfassende Stellungnahme erarbeitet, die zwischenzeitlich dem Justizministerium zugeleitet worden ist.

Mit dem Gesetzentwurf unternimmt die Landesregierung den Versuch, auch im Bereich des Strafvollzuges die Spitze der Bundesländer bei einer auf Verhaltensänderung angelegten Vollzugsgestaltung zu erreichen. Es ist auch lobenswert, dass der Gesetzentwurf zwar einen erhöhten Personalbedarf anerkennt, diesen aber nur unzureichend benennt. In der Diskussion wurde deutlich, dass der BSBD in den kommenden Wochen speziell diese Problematik intensiv mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen diskutieren muss, um zu erreichen, dass die für die Umsetzung des Landesstrafvollzugsgesetzes notwendigen personellen und sächlichen Voraussetzungen möglichst bis zum Inkrafttreten des Gesetzes geschaffen werden.

Im Kreise der Gewerkschafter herrschte insoweit die Befürchtung vor, die Landesregierung könne die Auffassung vertreten, die sinkenden Gefangenenzahlen zur Qualitätsverbesserung nutzen zu können. In geringem Umfang wird eine solche Umsteuerung zwar möglich sein, doch ist keineswegs auszuschließen, dass die Gefangenenzahlen trotz der Demografie auch wieder steigen können. Die Gewerkschafter vertraten die Auffassung, dass die Qualität des nordrhein-westfälischen Strafvollzuges nicht von schwankenden Kapazitätsauslastungen abhängig sein dürfe.

Stv. BSBD-Landesvorsitzender Ulrich Biermann machte zudem darauf aufmerksam, dass Nordrhein-Westfalen sich im Hinblick auf die Gefangenen-Bediensteten-Relation am unteren Ende aller Bundesländer bewege. Wolle man sich zudem mit den Verhältnissen in der Schweiz vergleichen, zeige sich deutlich, dass sich die Eidgenossen einen Hafttag fast zweieinhalb Mal so viel kosten lassen wie NRW.

Trotz der Schuldenbremse wird die Landesregierung beim Strafvollzug finanzielle Prioritäten setzen müssen, wenn das jetzt eingeleitete Reformvorhaben erfolgreich sein soll. BSBD-Vorsitzender Peter Brock stellte klar: „Wenn die Gesellschaft durch eine verstärkte Behandlungsorientierung sicherer gemacht werden soll, dann muss man optimale Rahmenbedingungen schaffen und nicht auf halbem Wege stehenbleiben.“ Der Gewerkschafter hält den eingeschlagenen Weg allerdings für sehr erfolgversprechend, weil jede gelungene Wiedereingliederung ein Gewinn für die innere Sicherheit unserer Gesellschaft sei.

Weitgehend auf Unverständnis stieß der Umgang der Landesregierung mit der Dienstrechtsreform. Aus den Reformbestrebungen würde ein großes Geheimnis gemacht, anstatt eine breite Diskussion anzustoßen. Der Übergang der Gesetzeskompetenz auf die Bundesländer habe dazu geführt, dass seit 2006 gar nicht mehr über Strukturverbesserungen gesprochen werden könne. Dadurch, so die Gewerkschafter, habe sich bei den Kolleginnen und Kollegen ein enormer Erwartungsdruck aufgebaut. Schließlich habe die Politik stets auf die Dienstrechtsreform verwiesen. Hierdurch haben sich die beteiligten Landesregierungen in eine Situation manövriert, dass jetzt „geliefert“ werden müsse, wenn die Motivation der öffentlich Beschäftigten nicht vollends in den Keller rauschen solle.

Zum Ende der Tagung bedankte sich der Vorsitzende bei allen Teilnehmern für die sehr intensiv und konstruktiv geführten Diskussionen. Er machte klar, dass die BSBD-Landesleitung sich weiter verstärkt um Basisnähe und vertrauensvolle Offenheit im Meinungsaustausch bemühen werde.