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Die Warnstreiks der letzten Wochen haben ihre Wirkung nicht verfehlt

DBB erreicht beachtlichen Einkommenszuwachs für Beschäftige des Bundes und der Kommunen

Einigung im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes 2014

Überraschend schnell sind die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen heute in Potsdam zu Ende gegangen. Die Protestveranstaltungen und die Warnstreiks haben ihre Wirkung offensichtlich nicht verfehlt.

So war es den Gewerkschaften möglich, reale Einkommenszuwächse für alle und eine wirksame soziale Komponente durchzusetzen. Willi Russ, der dbb-Verhandlungsführer, zeigte sich zufrieden mit dem Tarifabschluss.

Mit Wirkung vom 01. März 2014 werden die Tabellenentgelte linear um 3,0 Prozent erhöht. In 2015 steigen die Einkommen nochmals um 2,4 Prozent. Die von den Arbeitgebern verteufelte soziale Komponente konnte dadurch realisiert werden, dass ein tabellenwirksamer Mindestbetrag von 90 Euro vereinbart wurde. Dies führt zu einer deutlich überproportionalen Erhöhung der unteren Entgeltgruppen. Eine der zentralen Forderungen der Gewerkschaften konnte damit durchgesetzt werden.

Mit besonderer Freude hat der dbb die Zusage von Bundesinnenminister Thomas de Maizière zur Kenntnis genommen, den Tarifabschluss zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten des Bundes übertragen zu wollen. Die Arbeitgeber hatten bis ganz zuletzt die Höhe der Gewerkschaftsforderung als maßlos überzogen kritisiert. Besondere Probleme hatten sie mit dem geforderten Sockelbetrag von 100 Euro, der als soziale Komponente gerade den unteren Einkommensbeziehern helfen sollte. Die Sondierungsrunde der Verhandlungsführer brachte schließlich den Durchbruch, so dass ein schneller Abschluss möglich wurde, den neutrale Beobachter kaum für möglich gehalten hatten.

In Düsseldorf bewertete BSBD-Chef Peter Brock den Abschluss für den Bund und die Kommunen positiv: „Mit diesem Tarifergebnis ist der Rahmen für die im kommenden Jahr für die Länder anstehenden Tarifverhandlungen abgesteckt. Wir hoffen, dass die konstruktive Verhandlungsführung der Arbeitgeber auch durch die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) gewählt wird. Und eines sollte der TdL bereits jetzt bewusst sein, was für die Beschäftigten vereinbart wird, muss auch auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen werden.“