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DBB-Chef Meinolf Guntermann fordert von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft die Besoldungserhöhung auch für mittlere und obere Besoldungsgruppen.

DBB NRW fordert sofortige Anhebung der Besoldung für alle Besoldungsgruppen

Bundesverwaltungsgericht hält sogenannte Nullrunden für verfassungswidrig

Seit ungefähr einem Jahr will der Protest gegen die Weigerung der Landesregierung, den Tarifabschluss uneingeschränkt auf den Beamtenbereich zu übertragen, nicht abebben. Offenbar hat die Landesregierung den Bogen überspannt, als sie entgegen ihrer vor der Landtagswahl gemachten Zusage 2013 bei den mittleren und oberen Besoldungsgruppen rd. 710 Mio. Euro zur Haushaltssanierung einsammelte.

Immerhin ist die Tarifvereinbarung für den Bereich der Länder für 24 Monate abgeschlossen worden, so dass die SPD-geführte Landesregierung fast der Hälfte der nordrhein-westfälischen Staatsdiener erneut zwei Nullrunden zumutet.

Aber nicht allein der Protest der Betroffenen macht der Landesregierung zu schaffen, auch von Seiten der Rechtsprechung bläst der Regierung der Wind ins Gesicht. Mit zwei richtungsweisenden Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der nordrhein-westfälischen Landesregierung angezweifelt.

Mit der Entscheidung von 12. Dezember 2013 (2 C 49.11) hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass es verfassungswidrig ist, nur bei den unteren Beamtengruppen die Besoldung an die Tariferhöhung anzupassen, den mittleren und oberen Besoldungsgruppen diese aber zu verweigern.

Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht explizit hervorgehoben, dass der Leistungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG und das Alimentationsprinzip des Art. 33 Abs. 5 GG einen angemessenen Abstand zwischen den Besoldungsgruppen erfordern. Dieser Abstand als struktureller Bestandteil des Besoldungsgefüges dürfe nicht durch unterschiedliche Besoldungsanpassungen zu Lasten einzelner Besoldungsgruppen eingeebnet werden, stellten die Leipziger Richter klar. Insbesondere die Absicht, die Personalkosten zu reduzieren, um die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren, rechtfertigt nach Ansicht des Gerichts keine Benachteiligung einzelner Besoldungsgruppen. In einer weiteren Entscheidung vom 27. Februar 2014 (2 C 1.13) hat das Gericht ausdrücklich festgestellt, dass die Besoldungsgesetzgeber in Bund und Ländern verfassungsrechtlich daran gehindert seien, die Beamtenbesoldung von der Einkommensentwicklung, wie sie durch die Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst zum Ausdruck komme, abzukoppeln.

Meinolf Guntermann, Vorsitzender des DBB NRW, und die Richtervereinigungen des Landes haben die Landesregierung und den Landtag gemeinsam aufgefordert, die Besoldung für alle Beamten und Richter umgehend entsprechend dem Tarifabschluss um 5,6 Prozent zu erhöhen, bevor sie hierzu vom Verfassungsgerichtshof in Münster verurteilt würden.

BSBD-Vorsitzender Peter Brock hält diesen Appell für dringend notwendig, um die Landesregierung endlich zum Handeln zu bewegen. In Düsseldorf stellte der Gewerkschafter klar: „Die Landesregierung sollte jetzt unverzüglich reagieren. Verloren gegangene Glaubwürdigkeit kann nur zurückgewonnen werden, wenn für die Regierung wieder gilt, was sie vor den Wahlen zugesichert hat, und zwar bevor sie durch den Verfassungsgerichtshof in Münster zum Umdenken gezwungen wird.“


Artikelbild © by Oliver Tjaden