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Neuer Bußgeldkatalog ab 01.05.2014

Autofahrer haben sich auf ein völlig neues Punktsystems einzustellen, das mit Wirkung vom 01. Mai 2014 in Kraft tritt. Das bisherige Flensburger „Verkehrszentralregister“ wird durch das "Fahreignungsregister" abgelöst.

Zum Stichtag werden alle vorhandenen Einträge im Fahreignungsregister mit mindestens einem Punkt mit einer speziellen Software automatisiert übertragen und angepasst. Durch die Digitalisierung des Datenbestandes sollen ab 2016 auch Online-Abfrage über den eigenen Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt möglich sein.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Der Punktekatalog wird kräftig entrümpelt. Nur bei der Gefährdung der Verkehrssicherheit werden künftig Verstöße mit Punkten bewertet (z. B. Handyverstöße, Geschwindigkeitsverstöße, bestimmte Verstöße gegen gefahrgutrechtliche Vorschriften). Punkte werden zudem an solche Personen verteilt, die Feuerwehrzufahrten zuparken oder Unfallflucht begehen. Andere Verstöße werden hingegen nicht mehr erfasst (z. B. unerlaubtes Einfahren in eine Umweltzone). Aus solchen Gründen vergebene Punkte werden zum 01.05.2014 aus dem Registerbestand getilgt.

  • Feste Tilgungsfristen. Jeder Verstoß verjährt für sich. Die Tilgungshemmung entfällt nunmehr. Ein neuer Eintrag verlängert folglich nicht mehr automatisch die Tilgungsfrist alter Einträge. Von dieser Regelung verspricht sich der Gesetzgeber eine bessere Nachvollziehbarkeit des Bußgeldkataloges.

  • Nur noch 3 Punktekategorien. Die Verkehrsverstöße gliedern sich künftig in drei, statt bisher sieben Kategorien. Mit dieser Entschlackung des Katalogs wird eine höhere Transparenz angestrebt. Nach Auffassung der Bundesregierung reichen drei Kategorien aus, um das von einem wiederholt auffälligen Verkehrsteilnehmer ausgehende Verkehrssicherheitsrisiko richtig einschätzen zu können.

  • Künftig drei Maßnahmenstufen. Bei Verkehrsverstößen erfolgt zunächst die Erfassung im Register in Form einer „Vormerkung“ (bis zu 3 Punkte). Es schließt sich die „Ermahnung“ (4-5 Punkte) an. Bei neuerlichen Verstößen erfolgt eine „Verwarnung“ (6-7 Punkte), bevor der Entzug der Fahrerlaubnis (ab 8 Punkte) droht.

  • Freiwilliges Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten: Das neue Fahreignungsseminar verbindet verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Lehrinhalte. Die Regelkunde führt nämlich nicht automatisch zu einer größeren Regelakzeptanz. Folglich soll das neue Fahreignungsseminar den Teilnehmern helfen, sicherheitsrelevante Fehler in ihrem Verkehrs- und Fahrverhalten zu erkennen und abzubauen. Das Seminar wird vom Gesetzgeber evaluiert und ist deshalb auf fünf Jahre befristet.

  • Regelung zum Punkteabbau. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden. Von dieser Möglichkeit kann allerdings nur einmal innerhalb von 5 Jahren Gebrauch gemacht werden. Ab der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt mehr abgebaut werden.