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Dienstrangabzeichnen ja oder nein! Die Abstimmung läuft noch bis zum 15. Mai 2014.

Zeit der Entscheidung! Dienstrangabzeichen ja oder nein?

Nachdem die durch das Justizministerium eingeleitete Online-Befragung an technischen Fragen gescheitert ist, läuft jetzt der zweite Versuch, ein belastbares Votum der Kolleginnen und Kollegen zum künftigen Erscheinungsbild der Dienstkleidung zu ermitteln. Die Personalräte der Vollzugseinrichtungen sind mit der Durchführung dieser Fragen befasst.

Am 15. Mai 2014 werden die Fragebogen durch die Personalräte und die Verwaltungen ausgewertet, das Ergebnis wird dann dem Hauptpersonalrat Justizvollzug übermittelt. Hier erfolgt in Zusammenarbeit mit der ministeriellen Administration die Feststellung des Endergebnis der Befragungsaktion.
Bei der Befragung werden den Kolleginnen und Kollegen folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt:
  • Ich bin für die Einführung von Dienstrangabzeichen
  • Ich bin gegen die Einführung von Dienstrangabzeichen
  • Ich enthalte mich.
Zusätzlich für den Werkdienst:
  • In bin für eine zusätzliche Kennzeichnung des Werkdienstes
  • In bin gegen eine zusätzliche Kennzeichnung des Werkdienstes
  • Ich enthalte mich.
Die Befragung läuft derzeit recht schleppend an. Deshalb sind alle Betroffenen aufgefordert, sich an der Befragung zu beteiligen, um ein möglichst repräsentatives Ergebnis zu erhalten. Das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit kann und sollte den Kolleginnen und Kollegen nicht gleichgültig sein, zumal es auch künftig von Belang sein dürfte, wenn es darum gehen wird, hinsichtlich der Kostentragung für die Dienstkleidung gesetzlich eine völlige Gleichstellung mit der Polizei zu erreichen. Alle Kolleginnen und Kollegen werden deshalb dringend gebeten, an der Befragung teilzunehmen und die Befragung zum Erfolg zu führen.

Bei Außenkontakten haben die blauen Schlaufen (siehe Abbild.) bereits für Irritationen und Nachfragen geführt, weil es einem unbeteiligten Dritten nicht sofort einleuchtet, warum im Vollzug Schlaufen für Dienstrangabzeichen ohne Dienstrangabzeichen getragen werden. Eines sollte zudem bedacht werden: Die blauen Schlaufen müssen künftig mit oder ohne Dienstrangzeichen getragen werden, weil sie Bestandteil der Dienstkleidung sind.

BSBD-Chef Peter Brock hat alle Kolleginnen und Kollegen nochmals dringend gebeten, sich an der Erstellung eines repräsentativen Meinungsbildes zu beteiligen. „Der BSBD vertritt in dieser Frage die Auffassung, dass wir die Befragung zur Dienstkleidung nutzen sollten, um unsere künftige Verhandlungsposition zu stärken, wenn es auch um finanzielle Verbesserungen gehen wird. Wir sollten daher gemeinsam dafür sorgen, die Dienstkleidung soweit wie möglich an die Dienstkleidung der Polizei anzugleichen. Machen Sie bitte von der Möglichkeit der Abstimmung Gebrauch! Wenden Sie sich an die Personalräte, damit auch Ihre Stimme zählt!“