Verwendung von Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Drucken

Ist die Kapazität der neuen Justizvollzugsschule in Wuppertal-Ronsdorf wirklich bedarfsdeckend?

In unmittelbarer Nähe zur neuen Justizvollzugsanstalt Ronsdorf entsteht zurzeit eine neue Ausbildungsstätte für den Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Fertigstellung ist für August 2014 geplant. Der Neubau war wegen des maroden, baulich abgängigen Zustandes der in Wuppertal-Elberfeld vorhandenen Einrichtung zwingend geboten. Die Unterkunftsgebäude für die in der Regel mindestens 300 Auszubildenden entsprechen schon seit langem nicht mehr den qualitativen Standards. Daher war die Entscheidung der Landesregierung, eine neue Justizvollzugsschule zu errichten, notwendig und zwingend.

Nachdem das Bauvorhaben seiner Vollendung entgegen geht, haben sich für Fachleute allerdings Zweifel ergeben, ob die geplanten Räumlichkeiten ausreichen werden, um den bestehenden Ausbildungsbedarf unausgesetzt befriedigen zu können. Die Größe der Klassenräume, die am Raumprogramm des Schulministeriums für entsprechende Zweckbauten ausgerichtet worden ist, ist nach Einschätzung von Experten zu gering bemessen, um mehr als 15 Nachwuchskräfte je Klassenraum zu beschulen. Bei lediglich 15 Klassenräumen würde die Beschulungskapazität in diesem Fall auf 225 Plätze sinken, was der BSBD für nicht bedarfsgerecht hält. Das Justizministerium hält die Beschulung von 18 Auszubildenden je Klassenraum für möglich, was jedoch zu sehr beengten Verhältnissen führen und den Einsatz von Lehrmitteln nachhaltig behindern würde. Die Qualität der Ausbildung würde leiden. In der neuen Ausbildungsstätte sollen eben keine Schulkinder, sondern Erwachsene beschult und auf einen neuen Beruf vorbereitet werden.

Der Vorsitzende des BSBD NRW, Peter Brock, sieht den Strafvollzug in dieser Hinsicht mit Schwierigkeiten konfrontiert, die sich bereits in naher Zukunft zu einem gewaltigen Problem auswachsen könnten. Aufgrund der altersbedingten Zurruhesetzungen, die sich in den Bereichen allgemeiner Vollzugsdienst, Werkdienst und mittlerer Verwaltungsdienst bis zum Jahr 2021 auf rd. 1050 Fälle belaufen werden, und unter Berücksichtigung der jährlich etwa 160 krankheitsbedingten vorzeitigen Zurruhesetzungen errechnet sich ein jährlicher Ausbildungsbedarf von deutlich mehr als 300 Kräften allein für den Ersatzbedarf.

Der Personalbedarf, der durch das im Entwurf vorliegende Strafvollzugsgesetz und die qualitative Weiterentwicklung des Strafvollzuges ausgelöst werden wird, ist dabei noch gar nicht berücksichtigt.

Peter Brock beklagt folglich mit einiger Berechtigung, dass die neue Ausbildungsstätte für den Strafvollzug nicht darauf ausgelegt ist, Bedarfsspitzen angemessen abdecken und auffangen zu können. „Das Land ist an einem effizienten, wirksamen Behandlungsvollzug interessiert, der die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land gewährleistet. Dafür ist es unverzichtbar, über gut ausgebildetes, optimal auf den Beruf vorbereitetes und zahlenmäßig ausreichendes Personal verfügen zu können“, stellte der Gewerkschafter klar. Gleichzeitig forderte er die Justizverwaltung auf, für den sich bereits jetzt abzeichnenden erhöhten Ausbildungsbedarf Vorsorge zu treffen, damit diese Probleme nicht auf dem Rücken und durch Überbeanspruchung des vorhandenen Personals in den Vollzugseinrichtungen des Landes bewältigt werden müssten. „Auch auf erhöhte Ausbildungsspitzen muss die neue Justizvollzugsschule vorbereitet sein, ohne dass die Qualität des theoretischen Unterrichts leidet!“
Â