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Ulrich Biermann

Besoldungsrunde 2013: Am 18. Juni schlägt für Rot-Grün die Stunde der Wahrheit

Um die Schuldenbremse einzuhalten und finanzielle Spielräume für vorrangige politische Vorhaben zu schaffen, hat die NRW-Landesregierung das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst im letzten Jahr nur teilweise auf den Beamten- und Versorgungsbereich übertragen und damit rd. 710 Millionen Euro eingespart. Weil diese gesetzliche Regelung nach Einschätzung von BSBD und DBB gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstößt, sind gegenwärtig zahlreiche Musterverfahren vor den Verwaltungsgerichten des Landes anhängig. Zudem haben 91 Oppositionsabgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtags einen Normenkontrollantrag beim Verfassungsgerichtshof zu Münster eingereicht. Über diesen Antrag wird das Gericht am 18. Juni 2014 verhandeln.

 

Die Beamten und Versorgungsempfänger der Besoldungsgruppen A 11 und A 12 BBO haben für die Jahre 2013 und 2014 eine Einkommensanpassung von jeweils 1 Prozent zugebilligt erhalten, während allen höheren Besoldungsgruppen zwei weitere Nullrunden zugemutet werden. Die Kritik an dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2013 und 2014 ist nach Auffassung von Rechtsexperten nur zu berechtigt, so dass die Kolleginnen und Kollegen der Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs optimistisch entgegen sehen können.

Bereits im Februar 2014 hat eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig für Aufsehen gesorgt. Die Bundesrichter hielten es schlichtweg für verfassungswidrig, die Besoldung und Versorgung der Beamten und Richter nicht entsprechend dem jeweiligen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst anzupassen (s. Urteil vom 27.02.2014, Az.: 2 C 1.13).

Für die Landesregierung ist der Termin am 18. Juni 2014 ein ganz zentrales Datum, steht doch nicht mehr und nicht weniger als ihre politische Glaubwürdigkeit zur Disposition. Um diesem Dilemma zu entgehen hatte der DBB die Landesregierung wiederholt aufgefordert, den Richterspruch nicht abzuwarten, sondern das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz aufgrund eigener Willensbildung nachzubessern.

Für den unbeteiligten Beobachter wirkt es schon etwas verwunderlich, dass die damalige Minderheitsregierung von Rot-Grün 2011 das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst – entsprechend ihren Zusagen – gar nicht schnell genug auf den Beamten- und Versorgungsbereich übertragen konnte, sich jetzt nach der Neuwahl des Landtags 2012 aber stark genug fühlt, den Beamten und Versorgungsempfängern die von Verfassungs wegen geschuldete Einkommensanpassung vorenthalten zu können.

Dabei hat sich an der Finanzsituation des Landes gar nicht viel geändert und die satte Mehrheit der rot-grünen Landesregierung ist nicht zuletzt dem Abstimmungsverhalten der Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes geschuldet. Der Wortbruch der Landesregierung hat bei betroffenen Beamten und Richtern zu einer depressiven Ernüchterung geführt, hatte man doch gerade diese Landesregierung mit viel Vorschusslorbeeren bedacht. An ihren Taten war dann allerdings zu erkennen, dass das Wort der Politik offensichtlich nicht besonders belastbar und zudem noch variabel interpretationsfähig zu sein scheint.

Für den BSBD NRW äußerte der stv. Landesvorsitzende Ulrich Biermann die Erwartung, dass die grobe Ungerechtigkeit, die das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2013 und 2014 für einen großen Teil der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger bedeutet, revidiert wird. „Ich vertraue darauf, dass der Verfassungsgerichtshof das Gesetz ‚kassieren‘ wird, damit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen endlich das zugebilligt werden kann, was ihnen nach den verfassungsrechtlich abgesicherten Grundsätzen des Berufsbeamtentums rechtmäßig zusteht“, stellte der Gewerkschafter klar.