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Besoldungsrunde 2013: Verfassungsgerichtshof kassiert rot-grünes Besoldungsanpassungsgesetz

Die NRW-Landeregierung hat das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst im letzten Jahr nur teilweise auf den Beamten- und Versorgungsbereich übertragen und damit rd. 710 Millionen Euro jährlich gespart. Es ging ihr darum, sich angesichts der einzuhaltenden Schuldenbremse finanzielle Spielräume für vorrangige politische Vorhaben zu verschaffen. Der Verfassungsgerichtshof zu Münster hat mit der heute verkündeten Entscheidung definitiv festgestellt, dass die Landesregierung mit ihrem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz gegen Verfassungsrecht verstoßen hat. Rund 170.000 Beamte, Richter und Versorgungsempfänger können jetzt die nachträgliche Anhebung ihrer Bezüge erwarten.

Das Gesetz zur Anpassung von Beamtenbesoldung und -versorgung in Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2013 und 2014 verstößt gegen die Verfassung. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes soeben in Münster verkündet. Nullrunden und abgestufte Entlohnungen für die oberen Besoldungsgruppen werden damit als Verstöße gegen verfassungsrechtliche Prinzipien verworfen.

Beamte sind nicht die Melkkühe der Landesregierung 

Auf Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans (SPD) rollt ein Finanzproblem zu. Rund 1,4 Milliarden Euro muss er für die Jahre 2013 und 2014 zusätzlich ausgeben. Mit ihrem Gang zum Verfassungsgerichtshof haben 92 Landtagsabgeordnete der Oppositionsparteien CDU, FDP und Piraten der Landesregierung eine empfindliche Niederlage beigebracht. Nicht nur ein zusätzliches Finanzproblem gilt es zu lösen, nein, auch ein erheblicher und politisch folgenreicher Vertrauensverlust bei den Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes fällt der rot-grünen Landesregierung auf die Füße.

Der BSBD erwartet die versprochene Übernahme des Tarifabschlusses

Bei der heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ging es vorrangig um die Frage, ob alle Beamten über einen Kamm geschoren werden müssen oder ob doch eine Anpassung der Bezüge je nach Besoldungsgruppe möglich ist. Während im Öffentlichen Dienst die Bezüge für Arbeitnehmer im Jahr 2013 um 2,65 und im Jahr 2014 um 2,95 Prozent für alle gleich angehoben wurden, sah das nun verworfene Gesetz für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger eine gestaffelte Anpassung vor. Während bis zur Besoldungsgruppe A 10 BBO eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung erfolgte, mussten sich die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 BBO mit einer jeweils 1-prozentigen Erhöhung begnügen. Allen höheren Besoldungsgruppen wurden zwei weitere Nullrunden zugemutet.

Für den BSBD NRW äußerte sich der Landesvorsitzender Peter Brock hocherfreut über das Urteil aus Münster. „Endlich ist höchstrichterlich festgestellt, dass die Anpassung der Einkommen der Beamten und Richter nicht nach Gutsherrenart erfolgen darf. Damit hält wieder ein Stück Verlässlichkeit Einzug. Die Landesregierung sollte jetzt schnell das Ergebnis der letztjährigen Tarifrunde auf den gesamten Beamten– und Versorgungsbereich übertragen. Ausdrücklich warne ich davor, die jetzt auftretende Finanzierungsücke im Beamtenbereich kompensieren zu wollen. Dies hätte einen erheblichen Vertrauensverlust und einen Dauerkonflikt zur Folge, an dem der Landesregierung nicht gelegen sein sollte!“, stellte der BSBD-Chef nachdrücklich klar.

Urteil des Verfassungsgerichtshofes 
Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes