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Nachdem das Besoldungsanpassungsgesetz vom Verfassungsgerichtshof kassiert worden ist, hat Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans (SPD) eoine Haushaltssperre verhängt.

Haushaltssperre: Finanzminister packt die finanzpolitische Keule aus

Die gestrige Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster muss die rot-grüne Landesregierung offenbar auf dem falschen Fuß erwischt haben. Statt bereits im Vorfeld Alternativen zum Besoldungsanpassungsgesetz 2013/2014 zu entwickeln und Lösungen für den Fall des gerichtlichen Unterliegens zu erarbeiten, hat der Finanzminister jetzt zum finanzpolitischen Rundumschlag ausgeholt und mit sofortiger Wirkung eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 41 Landeshaushaltsordnung (LHO) verhängt. Dies ist kein konstruktiver Lösungsansatz, um das arg beschädigte Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen in diese Landesregierung wieder wachsen zu lassen.

Aufgrund der Haushaltssperre sind derzeit nur noch Ausgaben zur Gefahrenabwehr, zur Aufrechterhaltung der Verwaltung und zur Erfüllung von Rechtspflichten zulässig. Zudem hat die Landesregierung zur Klarstellung darauf aufmerksam gemacht, dass ab sofort keine Beförderungen und Höhergruppierungen mehr erfolgen können.

Selbst wenn es seitens der Regierung nicht vorrangig bezweckt sein sollte, so wird von ihr doch in Kauf genommen, dass die Haushaltssperre eine entsolidarisierende Wirkung entfaltet. Nach dem Motto „Weil die hohen Beamtenchargen Einkommensverbesserungen verlangen, müssen die unteren Gehaltsgruppen auf zustehende Beförderungen und Höhergruppierungen verzichten“ werden die Laufbahngruppen gegeneinander in Position gebracht.

In Düsseldorf erklärte BSBD-Chef Peter Brock zum Vorgehen der Landesregierung, es sei mehr als unverständlich, dass die Regierung offenbar über keinen Plan B verfüge. Bei der Dauer des Verfahrens vor dem Münsteraner Verfassungsgerichtshof hätten alternative Finanzierungsmodelle durchaus entwickelt werden können. Der Gewerkschafter machte allerdings klar, dass ein mehrmonatiges Fortbestehen der Haushaltssperre von den Kolleginnen und Kollegen als „Kriegserklärung“ aufgefasst werden würde. „Hierfür“, erklärte Brock, „können wir keinerlei Verständnis aufbringen, schließlich hat die Regierung die jetzt eingetretene Situation durch ihr verfassungswidriges Vorgehen bei der Besoldungsanpassung selbst heraufbeschworen. Daher steht sie in der Pflicht, eine konstruktive Lösung zu finden und die unvermeidlichen Mehrkosten nicht im Personalbereich zu kompensieren.“