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Der Ball liegt im Feld des Justizministeriums. Die Betroffenen erwarten von JM Thomas Kutschaty, dass er sein gegebenes Wort zur Einführung von Dienstrangabzeichen einhält.

Dienstrangabzeichen: Eine unendliche Geschichte?

Der BSBD hatte Justizminister Thomas Kutschaty in 2013 auf das Problem angesprochen, die zur neuen Dienstkleidung gehörenden Schlaufen nicht funktionslos tragen zu lassen. Entweder sollten Dienstrangabzeichen eingeführt oder das Tragen der Schlaufen abgeschafft werden, so der Vorschlag der Gewerkschaft Strafvollzug. Der Justizminister sprach sich im Zuge dieser Diskussion für die Durchführung einer Urabstimmung aus. In der „Rheinische Post“ wurde der Justizminister im Oktober 2013 daraufhin mit der Zusage zitiert: „Sollte die Mehrheit sich dafür aussprechen, bin ich bereit, Dienstgradabzeichen einzuführen!"

 Nach etlichen technischen Pannen ist die Abstimmung bis Mitte 2014 endlich über die Bühne gegangen. Die Kolleginnen und Kollegen sprachen sich mit deutlicher Mehrheit für die Einführung von Dienstrangabzeichen aus. Nachdem Vertreter des Justizministeriums anlässlich der Vorstellung der Ergebnisse zunächst erläuterten, dass das Abstimmungsergebnis nunmehr die Grundlage für weitere Diskussionen bilde, zeigten sich die BSBD-Vertreter verwundert und sehr überrascht. Der Argumentation des Ministeriums, unter Berücksichtigung einer Wahlbeteiligung von lediglich 60 Prozent hätten sich weniger als die Hälfte der Betroffenen für die Einführung von Dienstrangabzeichen ausgesprochen, haben sie unverzüglich als unzulässige Umdeutung des Abstimmungsergebnisses zurückgewiesen. Immerhin konnte jeder Vollzugsbedienstete, der nicht an der Abstimmung teilnahm, weil er die Zustimmung sicher wähnte, davon ausgehen, dass es - wie bei allen demokratischen Entscheidungsprozessen - allein auf die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ankomme.

Der BSBD hat sich deshalb unverzüglich nach dem Bekanntwerden des Abstimmungsergebnisses schriftlich an Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) gewandt, damit Klarheit in dieser Angelegenheit geschaffen wird. Der BSBD hat vorgetragen, dass er die Argumentation, die unterstellt, sowohl die Nichtteilnahme an der Abstimmung als auch die Stimmenthaltungen seien in Gänze Voten gegen die Einführung von Dienstrangabzeichen, für bedenklich und unzulässig hält.

Nunmehr verlautet aus für gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen, dass im NRW-Justizministerium überlegt wird, den Dienstkleidungsträgern das Tragen von Dienstrangabzeichen auf freiwilliger Basis zu ermöglichen. Von dieser angedachten Problemlösung hält der BSBD gar nichts, weil sie mehr Probleme aufwirft als sie löst. Mit einer solchen Regelung wird die vom Justizministerium zu treffende Entscheidung an die Vollzugseinrichtungen und die einzelne Kollegin und den einzelnen Kollegen weitergereicht. Die Beschaffenheit, die Tragevorschriften und das Aussehen einer Dienstkleidung sind jedoch zentral zu steuern und festzulegen. Andernfalls gäbe es kein Erfordernis für eine einheitliche Dienstkleidung.

BSBD-Chef Peter Brock stellte zu diesem Sachverhalt unmissverständlich klar: „Es gibt nach unserem Dafürhalten eine Notwendigkeit für eine einheitliche Dienstkleidung, weil auch der Strafvollzug dem Bereich der Inneren Sicherheit zugehörig ist. Nachdem sich die Kolleginnen und Kollegen im Hinblick auf die Abstimmung auf das Wort von Justizminister Thomas Kutschaty verlassen haben, erwarten sie von ihm persönlich, dass er seine einmal gegebene Zusage einhält und Dienstrangabzeichen kurzfristig einführt.“ Daneben kritisierte der Gewerkschafter Überlegungen, hinsichtlich des Tragens von Dienstrangabzeichen das Freiwilligkeitsprinzip zu bemühen. In diesem Fall würden absehbare Konflikte der Vollzugsbasis aufgebürdet, die dort nichts zu suchen hätten.