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BSBD-Chef Peter Brock spricht sich für den Fortbestand der JVA Büren aus.

Europäischer Gerichtshof in Luxemburg verlangt Reform der Abschiebehaft

In zehn Bundesländern werden Asylbewerber, die in ihr Heimatland abgeschoben werden sollen, zusammen mit Straftätern in Vollzugsanstalten untergebracht. Diese Praxis, so urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof, stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar und ist deshalb unverzüglich zu reformieren. Nachdem die ausschließlich für den Vollzug der Abschiebehaft hergerichtete JVA Büren während der letzten zehn Jahre nicht mehr annähernd ausgelastet werden konnte, sind dort auch Strafgefangene mit kurzen Freiheitsstrafen untergebracht worden. Diese Praxis kann nach dem Luxemburger Richterspruch nicht mehr beibehalten werden.

Für den NRW-Strafvollzug hat das Urteil weitreichende Konsequenzen. In Büren wird auch künftig eine große Einrichtung für die Abschiebehaft vorgehalten werden müssen, weil die Zahlen der Asylbewerber in diesem Jahr wieder sprunghaft angestiegen sind und sich auf einem Rekordniveau befinden. Folglich steht zu erwarten, dass künftig wieder größere Kapazitäten in der Abschiebehaft benötigt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat nun entschieden, dass die gemeinsame Unterbringung von Straftätern und Abschiebehaftgefangenen mit den EU-Richtlinien nicht vereinbar ist. Anlass für das Urteil waren Klagen von Abschiebehäftlingen in Hessen und Bayern, die gemeinsam mit Strafgefangenen untergebracht und auch wie diese behandelt worden waren (Az: C-473/13 u.a.).

Einwilligung ist kein Entschuldigungsgrund

Die Bundesländer dürfen sich nach dem Urteil aus Luxemburg nicht darauf berufen, dass ihnen spezielle Einrichtungen fehlen und sie deshalb auf die regulären Haftanstalten ausweichen müssen. Bundesländer, die die Unterbringung in gesonderten Einrichtungen nicht gewährleisten können, müssen die Betroffenen in anderen Ländern mit entsprechenden Möglichkeiten unterbringen, entschieden die Luxemburger Richter.

Selbst wenn die Abschiebehäftlinge einwilligten, in einer Justizvollzugsanstalt einquartiert zu werden, ist das dem Europäischen Gerichtshof zufolge nicht akzeptabel. Abgelehnte Asylbewerber seien in jedem Fall und "grundsätzlich" in gesonderten Einrichtungen unterzubringen.

Konsequenzen für den NRW-Strafvollzug

Nordrhein-Westfalen wird jetzt die erforderlichen Schlussfolgerungen aus dem Urteil ziehen müssen. Der BSBD rät dazu, nicht voreilig Fakten zu schaffen. In Büren steht eine funktionierende Einrichtung zur Verfügung. Deshalb sollte die Landesregierung in Verhandlungen mit solchen Bundesländern eintreten, die über keine separate Abschiebehaftanstalt verfügen, um Büren dauerhaft für die Abschiebehaft vorzusehen und um die vorhandenen Kapazitäten gegen Kostenerstattung besser auszulasten. Dies wäre sicher eine Problemlösung, die auch unter finanziellen Gesichtspunkten akzeptabel wäre.

Zudem steht in Büren qualifiziertes Personal zur Verfügung, das sich mit der Klientel auskennt. Deshalb spricht auch nach Auffassung von BSBD-Chef Peter Brock alles dafür, die Abschiebehaft in Büren zu belassen. In Verhandlungen mit betroffenen Bundesländern sollte zudem eine vernünftige Kapazitätsauslastung angestrebt werden. „Die Verteilung der in der JVA Büren inhaftierten Strafgefangenen auf die restlichen Vollzugseinrichtungen des Landes“, erläuterte der Gewerkschaftsvorsitzende, „sollte angesichts der Belegungssituation keine unüberwindlichen Schwierigkeiten bereiten.“