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Flüchtiger Häftling aus der JVA Gelsenkirchen wieder in Haft

Der Anfang des Monats aus der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen ausgebrochene Strafgefangene ist wieder gefasst worden. In der vergangenen Woche konnte der 30-jährige Straftäter in einer Wohnung im nordrhein-westfälischen Ahaus von Spezialkräften der Polizei festgenommen werden. Die Wohnung war von einer 28-jährigen Bekannten des Ausbrechers angemietet worden. Offensichtlich war sie auch als mutmaßliche Fluchthelferin an der außerordentlichen Sicherheitsstörung in der JVA Gelsenkirchen beteiligt. Zudem fahndet die Polizei nach weiteren Fluchthelfern. Sowohl Ausbrecher als auch Fluchthelferin wurden den zuständigen Vollzugseinrichtungen zugeführt.

Seitens der Polizei wurden Spezialkräfte für die Festnahme eingesetzt, weil der Ausbrecher als durchaus gewaltbereit eingeschätzt wurde. Bei der Stürmung der Ahauser Wohnung ging es dann aber doch erfreulicherweise gewaltfrei und komplikationslos zu. Neben dem Ausbrecher wurde auf eine 28-jährige Frau, die ihn versteckt haben soll, festgenommen. Ihr werden Gefangenenbefreiung und Strafvereitelung zu Last gelegt.

Spektakuläre Flucht

Der Ausbruch des Häftlings trug sich am 10. Juli 2014 zu. Mittels eines dünnen Sägeblattes war es dem Straftäter gelungen, einen Stab des aus Manganhartstahl bestehenden Fenstergitters zu durchtrennen und zur Seite zu biegen. Dank seiner knabenhaften, hageren Gestalt gelangt es dem Ausbrecher, sich durch die entstandene Lücke zu zwängen und den Boden vor dem Erdgeschoß des Hafthauses zu erreichen.

Anschließend überkletterte er einen detektierten Sicherheitszaun und erreichte die Umwehrungsmauer. Hier sollen es ihm Komplizen mithilfe einer mitgeführten Strickleiter ermöglicht haben, die Mauer zu überklettern und zu fliehen. Ein mit dem Ausbrecher in einem Haftraum untergebrachter Inhaftierter soll ebenfalls Fluchtabsichten gehegt haben, war aufgrund seiner körperlichen Konstitution aber nicht in der Lage, sich durch das enge Loch im Fenstergitter zu zwängen.

Unmittelbar nach der Sicherheitsstörung setzte eine neue Debatte um die Sicherheit der nordrhein-westfälischen Vollzugseinrichtungen ein. Dabei wird allerdings regelmäßig übersehen, dass Mitte der 1990er Jahre 20 bis 25 Ausbrüche pro Jahr den Regelfall darstellten. Seither ist viel in die Sicherheit investiert worden, so dass die Zahl der Ausbrüche auf deutlich unter zehn pro Jahr zurückgegangen ist. Es gab bereits etliche Jahre, in denen NRW überhaupt keine Ausbrüche zu verzeichnen hatte.

Ausbruch mit vorhandener Sicherheitstechnik nicht zu verhindern

In einer ersten Stellungnahme zur Festnahme des Gelsenkirchener Ausbrechers stellte BSBD-Landeschef Peter Brock fest, dass ein Ausbruch, wie er sich in Gelsenkirchen zugetragen habe, nicht zu verhindern war, zumal der Strafgefangene offensichtlich Hilfe von außen erhalten hat.

An sich hat der Vollzug darauf gesetzt, dass Manganhartstahlgitter mit herkömmlichen Sägeblättern nicht zu durchtrennen sind. Hier muss jetzt ein Umdenken einsetzen. Daneben, so der Gewerkschafter, verfüge die Gelsenkirchener Vollzugseinrichtung über einen detektierten Sicherheitszaun. Das Überklettern des Zaunes ist durch die Technik sofort gemeldet und angezeigt worden. Der Zeitraum bis zur Feststellung und zum Erreichen des Ortes des Geschehens reichte allerdings nicht aus, um die Flucht zu verhindern. Dies ist nach Ansicht von Brock auch nicht weiter verwunderlich, weil der Ausbrecher nach dem Überklettern des Zaunes nur wenige Sekunden benötigt habe, um die Außenmauer zu erreichen und um diese mit Hilfe, der von seinen Fluchthelfern mitgeführten Strickleiter, zu überklettern.

Nachdem der Sicherheitszaun kein hinreichendes Hindernis dargestellt habe, um den Ausbrecher solange aufzuhalten, dass Einsatzkräfte den Ort des Geschehens rechtzeitig zur Verhinderung des Ausbruches hätten erreichen können, ist nach Einschätzung von Peter Brock die Verbesserung der sächlichen Sicherheitseinrichtungen erforderlich. Es müsse deshalb erwogen werden, den Sicherheitszaun zu erhöhen und zusätzlich mit Widerhakensperrdraht zu sichern. „Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort haben nach unserer Einschätzung einen ‚guten Job gemacht‘. Es besteht daher keine Veranlassung für Schuldzuweisungen. Lediglich die technischen Sicherheitsvorkehrungen sind so zu verbessern, dass Wiederholungsfälle sicher ausgeschlossen werden können.“

Foto: WDR.de