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In der Besoldungsfrage wollen sich Beamte und Versorgungsempfänger nicht auseinanderdividieren lassen.

Besoldungsrunde 2013/14: Was ist ein gerechtes Arbeitsentgelt?

In seltener Einmütigkeit haben Bundesbankpräsident Jens Weidmann und der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, höhere Löhne für deutsche Arbeitnehmer gefordert. Hintergrund ist der Umstand, dass sich Deutschland in den letzten zehn Jahren von einem Hochlohn- zu einem fast schon Niedriglohnland entwickelt hat. Dies hat zu Ungleichgewichten im Vergleich mit unseren europäischen Nachbarn geführt. Die Arbeitnehmer wurden nicht gerecht am wirtschaftlichen Erfolg unserer Gesellschaft beteiligt. Vorrangig haben Selbstständige und Kapitaleigner profitiert, während die Arbeitnehmer kaum das Lohnniveau halten konnten.

Während der Bundesbanker Lohnsteigerungen fordert, um einer möglichen Deflation vorzubeugen, will Christian Bäumler die Binnennachfrage gestärkt wissen. Dies liege im wirtschaftlichen Interesse Deutschlands, weil es ohne Importe in die Bundesrepublik keine Exporte in die südeuropäischen Länder geben werde. Jens Weidmann beziffert den jährlichen Spielraum für Tariferhöhungen mit 3 Prozent. Dies ergebe sich aus einem 2-prozentigen Preisanstieg und einem 1-prozentigen Produktivitätsfortschritt. Wer jetzt gedacht hätte, eine solche Entwicklung müsse auch für den öffentlichen Dienst gelten, sieht sich leider getäuscht.

Im Sommerinterview mit der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) hatte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) deutlich gemacht, dass sie trotz ihrer krachenden Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster bei den Beamten sparen will. Sie machte darauf aufmerksam, dass die Richter „eine soziale Staffelung der Besoldung“ als vertretbar angesehen hätten. Zudem habe das Gericht nicht eine 1:1-Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich verlangt, was dem Land Kosten von 1,3 Milliarden Euro verursachen würde. Dies sei die Grundlage für die mit den Gewerkschaften zu führenden Gespräche.

DBB-Vorsitzender Roland Staude sieht in dieser Skizzierung des Verhandlungsrahmens keine Maßnahme der Vertrauensbildung. „Wir haben eine andere Interpretation des Urteils. Hier geht es erstmal allein um die Übertragung des Tarifergebnisses 2013/2014 auf den Besoldungsbereich", so Staude. Der DBB NRW bleibe bei seiner Forderung nach einer rückwirkenden echten 1:1-Übertragung. Das Urteil müsse nämlich im Kontext mit den jüngsten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts gesehen werden. Das Gericht hatte in besonderer Weise betont, dass die Besoldung der Beamten und Richter entsprechend der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst anzupassen sei.

BSBD-Chef Peter Brock erklärte in Düsseldorf, dass offenbar nur Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans das Urteil des Verfassungsgerichtshofes zu Münster richtig bewerte und die Zeichen der Zeit erkannt zu haben scheine. „Alles andere als eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den gesamten Beamten- und Versorgungsbereich beschwöre einen Dauerkonflikt mit den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes herauf, der das Land lähmen werde. Es bleibt zu hoffen, dass die Ministerpräsidentin die Risiken ihres konfrontativen Kurses erkennt und zu einer sachgerechten Haltung in der Besoldungsfrage zurückfinden wird. Die Kolleginnen und Kollegen erwarten, dass vor den Landtagswahlen gemachte Zusagen auch tatsächlich eingehalten werden“, stellte der Gewerkschafter klar.


Foto im Beitrag © Joannis Kounadeas/ Fotolia.de