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Anpassung von Besoldung und Versorgung: Wie hoch Gehaltsplus und Nachschlag für Beamte und Pensionäre in NRW tatsächlich ausfallen!

Nachdem die Übereinkunft zwischen Landesregierung und Gewerkschaften vom 22. August 2014 über die Anpassung der Besoldung und Versorgung ab BesGr. A 11 noch immer hohe Wellen schlägt, haben sich die Mathematiker Jörg Masuch und Werner Siepe daran gemacht, etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen. Die beiden IT-Experten haben ein Programm entwickelt, mit dem Gehaltsplus und Nachschlagszahlungen auf den Cent genau berechnet werden können. Verbindliche Auskünfte vom Landesamt für Besoldung und Versorgung sind frühestens im Spätherbst 2014 zu erwarten. Damit wird das Besoldungs- und Versorgungsplus wahrscheinlich erst Ende November oder Anfang Dezember 2014 auf den Konten der Betroffenen eingehen.

Die Mitglieder des Expertenteams sind Mathematiker und als Beamter im Schuldienst und pensionierter Oberstudienrat selbst von der Neuregelung der Besoldung und Versorgung betroffen. Wer die Höhe seines persönlichen Gehaltsplus und seines zu erwartenden Nachschlags bereits jetzt ermitteln will, kann den Gehaltsplus- und Nachschlagsrechner unter http://joerg-masuch.de/index.php/gehaltsrechner-2014 herunterladen und für seine eigenen Berechnungen nutzen.

Für alle Beamten und Pensionäre in den Besoldungsgruppen von A 11 bis B 11 weist der Rechner das Gehaltsplus sowie den zu erwartenden Nachschlag sehr präzise aus. Bei der Berechnung von Gehaltsplus und Nachschlag für Beamte und Pensionäre in den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 sind die bisher erhaltenen Gehalts- oder Pensionssteigerungen von jeweils 1 % in den Jahren 2013 und 2014 bereits berücksichtigt.

Der Rechner liefert über die Musterberechnungen des Finanzministeriums NRW und der Gewerkschaften hinaus auch Informationen darüber, wie viel Prozent der von den Gewerkschaften geforderten Gehaltserhöhung (5,6 % insgesamt für die Jahre 2013/2014 wie bei den Besoldungsgruppen A 1 bis A 10) und des höchstmöglichen Nachzahlungsbetrages tatsächlich erreicht worden ist. Beim tatsächlichen Nachschlag wird zudem auch das anteilige Weihnachtsgeld von 30 % des monatlichen Erhöhungsbetrages bei Beamten bzw. 22 % bei Pensionären in NRW berücksichtigt. Die Handreichung “Gehaltsplus und Nachschlag für Beamten und Pensionäre ab A 11 in NRW” ist beigefügt.


Die Handreichung zum Download.

Hier gelangen Sie direkt zum Gehaltsplus- und Nachschlagsrechner

Foto im Beitrag © Dennis Junker/ Fotolia.de