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Jede Kollegin und jeder Kollege soll nach dem Willen des Justizministeriums selbst über das Tragen von Dienstrangabzeichen entscheiden können

Dienstrangabzeichen: Eine Entscheidung ist gefallen!

Die BSBD-Mitglieder im Hauptpersonalrat haben mit großen Bauchschmerzen dem Vorschlag des Justizministeriums zugestimmt, Dienstrangabzeichen auf der Grundlage der Freiwilligkeit einzuführen. Glücklich ist der BSBD mit dieser Entscheidung nicht, weil damit das Ergebnis der Befragung der Betroffenen nicht angemessen umgesetzt wird. Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte sich im letzten Jahr noch dafür ausgesprochen, die Kolleginnen und Kollegen über die Einführung von Dienstrangabzeichen abstimmen zu lassen. 

Der BSBD war Feuer und Flamme für die Einführung dieses basisdemokratischen Elementes der Entscheidungsfindung. Die anfängliche Begeisterung ist allerdings einer gewissen Ernüchterung gewichen, weil der Justizminister nach Kenntnisnahme des Abstimmungsergebnisses offenbar nach Mitteln und Wegen gesucht hat, dieses Ergebnis nicht im Geiste und Sinne der klaren Fragestellung umsetzen zu müssen. 

Zunächst wurde seitens des Justizministeriums argumentiert, es habe sich angesichts der zu geringen Wahlbeteiligung von 59,5 Prozent keine Mehrheit der zum Tragen von Dienstkleidung verpflichteten Personen für die Einführung von Dienstrangabzeichen ausgesprochen. Dabei war das Ergebnis deutlich ausgefallen, hatten sich doch immerhin 52,6 Prozent der Kolleginnen und Kollegen für und lediglich 39,4 Prozent gegen Dienstrangabzeichen ausgesprochen. Trotzdem wollte das Ministerium in diesem klaren Ergebnis keine ausreichende Willensbekundung für Dienstrangabzeichen sehen. Bei Anlegung eines vergleichbaren Maßstabes an Bundestags- oder Landtagswahlen könnten Regierungen nur gebildet werden, wenn sie mehr als 50 Prozent der Stimmen aller Wahlberechtigten erhalten hätten. Ein völlig utopischer Gedanke, weil wir bei Anwendung dieses Prinzips wohl dauerhaft auf demokratisch legitimierte Regierungen verzichten müssten.

Hauptpersonalrat Justizvollzug hatte zwischen zwei Übeln zu wählen

Der Hauptpersonalrat hat deshalb auch einer entsprechenden Vorlage des Justizministeriums zur Änderung der Dienstkleidungsvorschrift zunächst nicht zugestimmt. In der sich anschließenden Erörterung erkannte Justizminister Thomas Kutschaty das Abstimmungsergebnis zwar doch als repräsentativ an, was ihn aber nicht davon abbrachte, Dienstrangabzeichen ausschließlich auf freiwilliger Grundlage einführen zu wollen. Die neuerliche Begründung war, dass die Einführung von Dienstrangabzeichen bei den Anstaltsleitern auf Bedenken gestoßen sei. Man wolle es deshalb vermeiden, so die Argumentation des Ministeriums, im Konfliktfall gegebenenfalls mit den Mitteln des Dienst- und Disziplinarrechts reagieren zu müssen.

Nachdem sich abzeichnete, dass das Justizministerium von seiner Auffassung nicht abweichen würde, haben sich die BSBD-Mitglieder im Hauptpersonalrat schweren Herzens entschlossen, der Vorlage ihre Zustimmung nicht länger vorzuenthalten, um dem Mehrheitswillen der Kolleginnen und Kollegen zumindest zu einem Teilerfolg zu verhelfen. Ansonsten hätte die Gefahr bestanden, dass das Justizministerium seinen Zustimmungsantrag ersatzlos zurückgezogen hätte. In diesem Fall wäre das Ergebnis der Abstimmung der Kolleginnen und Kollegen ins glatte Gegenteil verkehrt worden. Dies konnten und wollten die BSBD-Mandatsträger nicht riskieren.

Die sonderbare Haltung des Justizministeriums sorgt für Betroffenheit

Trotzdem löst dieser Vorgang ein hohes Maß an Befremden aus. Wenn man den Betroffenen einen Sachverhalt zur Entscheidung vorlegt, dann muss von vornherein klar sein, dass man jedes Ergebnis akzeptieren wird, zumal den Betroffenen im Vorfeld der Abstimmung Entsprechendes vermittelt worden war. Nie war die Rede davon, dass lediglich ein Meinungsbild abgefragt werden sollte. Die im Nachhinein aufgetretenen Bedenken hätte Minister Kutschaty ignorieren müssen, wenn ihm die eigene Glaubwürdigkeit bei den Strafvollzugsbediensteten wichtig gewesen wäre.

Und dann kann die Frage „Dienstrangabzeichen ja oder nein?“ nach Auffassung des BSBD nicht mit einem Sowohl-als-auch beantwortet werden. Es gibt gute und nachvollziehbare Gründe, für oder gegen Dienstrangabzeichen zu sein. Wenn das Ministerium die Entscheidung aber in die Hände der Betroffenen legt und von deren Votum abhängig macht, dann hat es auch die "verdammte Pflicht und Schuldigkeit", das Abstimmungsergebnis zu akzeptieren und verwaltungstechnisch umzusetzen. Dies ist gute demokratische Gepflogenheit. Aber ganz so demokratisch scheint die Abstimmung wohl gar nicht gemeint gewesen zu sein.

Bei Außenkontakten ist es für die Kolleginnen und Kollegen wichtig, dass sie als hoheitlich handelnde Amtspersonen erkannt werden und auch bei außerordentlichen Sicherheitsstörungen machen Dienstrangabzeichen die Über- und Unterordnungsverhältnisse auf einen Blick klar, so dass man sich nicht mit Zuständigkeitsfragen aufhalten muss. Für Dienstrangabzeichen im Strafvollzug gibt es deshalb zumindest ein deutlich höheres Maß an Berechtigung als für Forstbeamte, bei denen sie flächendeckend eingeführt sind. Den Bäumen dürfte es weitgehend egal und gleichgültig sein, ob sich der vor ihnen stehende Mensch mit Dienstrangabzeichen als autorisierter Forstbeamter zu erkennen gibt oder nicht.

BSBD-Chef fordert zur Geschlossenheit auf

In einer ersten Stellungnahme machte BSBD-Chef Peter Brock deutlich, dass der BSBD das kleinere von zwei Übeln gewählt habe. Gleichzeitig appellierte er an die Solidarität aller Kolleginnen und Kollegen, freiwillig möglichst flächendeckend Dienstrangabzeichen zu tragen, um deutlich einem unwürdigen Gezerre und der Einflussnahme von Vorgesetzten und Dienstvorgesetzen vorzubeugen. „Es darf nicht sein, dass das Tragen von Dienstrangabzeichen Karrieren behindert oder befördert. Dies können wir aber gemeinsam durch das einheitliche Tragen von Dienstrangabzeichen verhindern, auch wenn die Kostenfrage für deren Beschaffung noch nicht abschließend geklärt ist. Wir sollten sowohl dem Justizminister als auch der Administration zeigen, dass wir Strafvollzugsbedienstete uns demokratischen Prinzipien verpflichtet fühlen, sie respektieren und beachten“, stellte Brock klar.