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Im Ausland gegen Deutsche verhängte Haftstrafen sollen künftig auch im deutschen Strafvollzug vollstreckt werden können.

EU-Rechtshilfe: Im Ausland verhängte Haftstrafen sollen künftig im deutschen Strafvollzug vollstreckt werden können

Der Rechtsausschuss des deutschen Bundestages hat am 17. Juni 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten und beschlossen, dass im Ausland verurteilte Deutsche künftig leichter ihre Haftstrafe in einer Vollzugseinrichtung der Bundesrepublik Deutschland absitzen können.

Diese Regelung soll auch für Ausländer gelten, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Gesetzentwurf setzt damit Rahmenbeschlüsse der Europäischen Union um und bestimmt, unter welchen Bedingungen Haft- und Bewährungsstrafen innerhalb der Europäischen Union vollstreckt werden können und wann sie hierzu verpflichtet sind.

Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD angenommen worden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich, während die Fraktion DIE LINKE gegen den Regierungsentwurf stimmte.

Neben der Umsetzung europäischer Rechtshilfevorstellungen befasst sich der Gesetzentwurf auch mit der internationalen Vollstreckung von Strafen, die von Ländern außerhalb der Europäischen Union verhängt worden sind. Nach dem Willen der Bundesregierung soll aus humanitären Gründen die Möglichkeit geschaffen werden, die Vollstreckung übernehmen zu können.

Seitens der Fraktion Die Grünen wurde kritisierte, dass man zwar eine gewisse Berechtigung für dieses Anliegen erkennen könne, dass die Umsetzung aber erhebliche Schwierigkeiten aufwerfen werde und deshalb als überaus problematisch anzusehen sei. So bestehe die konkrete Gefahr, dass sich Deutschland dazu verpflichte, Haftstrafen zu vollstrecken, deren Anlass oder deren Dauer nicht im Einklang mit der deutschen Straf- und Grundrechtsordnung stünden. Zudem sehe der Gesetzentwurf für Betroffene keine Möglichkeit des Widerrufs vor, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstelle, dass in dem verurteilenden Staat eine rechtliche Möglichkeit bestanden habe, die Haftstrafe zu reduzieren oder vorzeitiger aus dem Vollzug entlassen zu werden. Dieser Argumentation schloss sich auch die Fraktion DIE LINKE an.

Vertreter von CDU/CSU, SPD und der Bundesregierung verteidigten hingegen den Gesetzentwurf. Sie hoben darauf ab, dass das deutsche Strafrecht grundsätzlich tätergerecht sei. Im Vergleich zu anderen Ländern und speziell zum außereuropäischen Ausland stehe Deutschland in Bezug auf Haftstrafen regelmäßig gut da. Mit der Vollstreckung von internationalen Haftstrafen mache sich Deutschland keinesfalls das jeweilige Urteil zu eigen. Der Gesetzentwurf lasse sich vielmehr von den Interessen betroffener Staatsbürger leiten, bei der Übernahme der Vollstreckung durch die Bundesrepublik einen milderen, humaneren, aber auch effektiveren Vollzug zu erhalten, der die Rückkehr in ein regelkonformes gesellschaftliches Leben fördere. Der Vertreter der Bundesregierung betonte, dass der Gesetzentwurf nach Einschätzung der Bundesregierung der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern Rechnung trage.