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Dienstrechtsmodernisierungsgesetz ist in Kraft getreten

Nachdem Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz unterzeichnet hat, ist es am 27. Juni 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden. In seinen wesentlichen Teilen ist es damit am 1. Juli 2016 in Kraft getreten. Ein zehnjähriger Beratungsmarathon ist nunmehr mit einem doch arg bescheidenen Ergebnis zu Ende gegangen.

Bei der politischen Vorgabe der Kostenneutralität durfte man vielleicht aber gar nichts anderes erwarten. Die Kolleginnen und Kollegen des Strafvollzuges dürfen sich zumindest etwas freuen.

Mit dem Gesetz wird die Ruhegehaltsfähigkeit der „Gitterzulage“ und deren Anhebung auf monatlich 127,38 Euro wirksam. Dies gilt für aktive und bereits im Ruhestand befindliche Kolleginnen und Kollegen gleichermaßen, soweit sie zehn Jahre lang zulagenberechtigend dienstlich tätig waren. Die Ansprüche entstehen mit Wirkung vom 01. Juli 2016. Das Lande-samt für Besoldung und Versorgung ist derzeit damit befasst, die erforderliche Anpassung der Zahlungen vorzunehmen. Sollte dies einen etwas längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, werden entsprechende Nachzahlungen erfolgen.

Für die Wiedereinführung der Jubiläumszulage muss zunächst die Rechtsgrundlage durch die Landesregierung geschaffen werden, damit künftig wieder

  • für 25-jähriges Dienstjubiläum 300 €,
  • für 40-jähriges Dienstjubiläum 450 € und
  • für 50-jähriges Dienstjubiläum 500 € gezahlt werden können.

Dies wird dem Vernehmen nach noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Es bleibt zu hoffen, dass die Landesregierung den durch den Landtag angenommenen Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit Wirkung vom 1. Juli 2016 umsetzen wird. Alles andere wäre nicht nur unverständlich, sondern auch wenig wertschätzend gegenüber den Jubilaren.

Die Anhebung des Dienstkleidungszuschusses von derzeit 20,45 € auf künftig 35,00 Euro monatlich hat die entsprechende Anpassung der Dienstkleidungsvorschrift der Justiz zur Vorausset-zung. Der Justizminister hat sich zwischenzeitlich dahingehend geäußert, dass die Erhöhung ab dem 1. Juli 2016 wirksam werden soll. Der BSBD geht davon aus, dass wir uns auf das Wort des Ministers verlassen können.

„Das Ziel, den öffentlichen Dienst so zu reformieren, dass er für längere Zeit erfolgreich mit der Wirtschaft um die besten Köpfe konkurrieren kann, wurde deutlich verfehlt. Ein auf Kostenneutralität verpflichtetes Gesetzesvorhaben konnte dieses Ziel auch nicht ansatzweise in den Blick nehmen. Lange Zeit war sogar zu befürchten, das Reformprojekt könne zu einem Spargesetz mutieren. Deshalb schauen wir mit einem weinenden und einem lachenden Auge auf das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz. Unsere Erwartungen sind zwar nur zu einem kleinen Prozentsatz erfüllt worden, aber dafür sind unsere Befürchtungen nicht eingetreten“, zog BSBD-Chef Peter Brock ein durchwachsenes Fazit. Immerhin sei es gelungen, die Sicherheitszulage für Feuerwehr, Polizei und Strafvollzug auf einheitlichem finanziellen Niveau zu harmonisieren, womit ein langjähriges gewerkschaftliches Ziel des BSBD endlich erreicht worden sei, stellte Peter Brock mit sichtlicher Genugtuung fest.
Friedhelm Sanker