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Anwärtersonderzuschlag für den Ausbildungsjahrgang 2017/2019 gesichert

Auf Drängen des BSBD ist im vergangenen Jahr die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen für die Laufbahnen des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes neu geregelt worden. Die Gewährung der Sonderzuschläge umfasst seither die gesamte Dauer der Anwärterzeit. Das bis dahin angewandte Jährlichkeitsprinzip wurde aufgegeben. Damit konnte der BSBD für die Nachwuchskräfte Planungssicherheit erreichen, weil die Zuschläge nunmehr für die gesamte Ausbildungsdauer gezahlt werden.

Das Justizministerium hat soeben mitgeteilt, dass das nordrhein-westfälische Finanzministerium der Zahlung der Sonderzuschläge auch für den Ausbildungsjahrgang 2017-2019 zugestimmt hat.

Die Situation der Nachwuchsgewinnung hat sich im zurückliegenden Jahreszeitraum deutlich verschärft. Es wird angesichts einer florierenden Wirtschaft immer schwieriger, junge Menschen für ein berufliches Engagement im Strafvollzug zu gewinnen. Der Strafvollzug bemüht sich nicht zuletzt deshalb speziell um Zweitberufler, zumal deren berufliche Erfahrungen für ihre künftige Arbeit im Strafvollzug nutzbar sind.

Gerade auf diese Erfahrungen setzt der Strafvollzug bei der Wahrnehmung seines Behandlungsauftrages. Diese Personengruppe ist aber etwas älter als Schulabgänger und daher vielfach bereits in finanzielle Verpflichtungen eingebunden. Der Strafvollzug muss also finanzielle Rahmenbedingungen bieten, die es auch diesem Personenkreis erlaubt, eine qualifizierte Ausbildung im Strafvollzug absolvieren zu können.

Der Sonderzuschlag wird auch künftig in Höhe von 50 Prozent des Anwärtergrundbetrages gezahlt. Nach Auffassung des BSBD ist der Anreiz eines "sicheren" Arbeitsplatzes künftig allein nicht mehr ausreichend, um junge Menschen für das Berufsfeld „Strafvollzug“ zu interessieren. Auch die finanziellen Rahmenbedingungen müssen stimmen, damit die Bewerber einen Berufswechsel wagen können, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Über die Zustimmung des Finanzministeriums zeigte sich BSBD-Chef Peter Brock erfreut, dies sei eine sachgerechte Entscheidung. Der Gewerkschafter warnte die Politik zugleich davor, angesichts größer werdender Finanzierungsrisiken am falschen Ende zu sparen. „Angesichts der sich auch im Sicherheitsbereich abzeichnenden Probleme muss der Vollzug in einer guten Verfassung gehalten werden. Dafür“, so Peter Brock, „ist eine gute Nachwuchsgewinnung unverzichtbar.“