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Der BSBD kämpft derzeit um die Anpassung des Zulagentarifvertrages, damit auch die Beschäftigten im Strafvollzug in den Genuss der für die Beamten auf 127,38 € erhöhten „Gitterzulage“ gelangen können.

Anhebung der Gitterzulage für den Beschäftigtenbereich überfällig

Im Rahmen der Dienstrechtsreform hat der BSBD die Vereinheitlichung von „Gitterzulage“ und Sicherheitszulage für die Polizei durchsetzen können. Statt bisher 95,53 € erhalten die Strafvollzugsbediensteten nunmehr 127,38 € monatlich. Daneben konnte auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit sowohl für die aktiven als auch für die bereits pensionierten Kolleginnen und Kollegen erreicht werden.

Da es jedoch keinen Automatismus zur Übertragung dieses Ergebnisses auf den Bereich der Beschäftigten gibt, strebt der BSBD nunmehr an, die zwingend gebotene Anpassung spätestens im Rahmen der Tarifrunde 2017 mit den öffentlichen Arbeitgebern von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu vereinbaren.

Im Beamtenbereich wird die Zulage in gestaffelter Höhe gezahlt. Nach einem Jahr beträgt sie 63,69 €, nach zwei Jahren 127,38 €. Auf die Wartezeit werden Zeiten in einem Beschäftigungsverhältnis angerechnet. Diese Regelung ist für den Beamtenbereich akzeptabel, weil der eigenverantwortlichen Aufgabenerledigung regelmäßig die Ausbildung in einem Vorbereitungsdienst vorgeschaltet ist. Im Beschäftigtenbereich ist dies anders. Hier erfolgt der Einsatz spätestens nach einer kurzen Einweisung, so dass es wegen dieser Besonderheit geboten ist, die Zulage vom ersten Tag des Beschäftigungsverhältnisses zu zahlen.

Die anzustrebende tarifvertragliche Vereinbarung zur Änderung des § 6 des Zulagentarifvertrages würde zudem positive Auswirkungen für die Nachwuchskräfte der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes entfalten, die regelmäßig zunächst in einem Beschäftigtenverhältnis eingestellt werden, zumal die Beschäftigtenzeit auf die Wartezeit zur Zahlung der Zulage nach beamtenrechtlichen Grundsätzen angerechnet wird.

Der BSBD-NRW ist zusammen mit dem Bundesverband initiativ geworden, um die DBB Tarifunion zu veranlassen, mit der TdL möglichst schon im Rahmen der periodischen Tarifgespräche eine zunächst übertarifliche Sofortregelung für die Anpassung der Zulage zu vereinbaren. Sollte diese Zielsetzung an der ablehnenden Haltung der Arbeitgeber scheitern, wird dieses Anliegen zum Gegenstand in der Tarifrunde 2017 gemacht werden. Dabei werden die BSBD-Vertreter besonderes Augenmerk darauf richten, dass die dann erhöhte "Zulage für Angestellte bei Justizvollzugsanstalten" zusatzversorgungspflichtig ausgestaltet wird, damit der Gleichklang mit dem Beamtenbereich gewahrt werden kann.



Foto im Beitrag von Heinz Klein