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Frauenförderung sollte möglichst pragmatisch und frei von ideologischem Ballast gestaltet werden.

Landesregierung beharrt auf umstrittener Frauenförderung

Einer der großen Streitpunkte der Dienstrechtsreform war und ist die Frauenförderung. Bereits seit vielen Monaten hatten die Gewerkschaften rechtliche Bedenken gegen die gewählte Form der Bevorzugung von Frauen ins Feld geführt, die allerdings nicht zu einem Umdenken bei der rot-grünen Landesregierung führte, so dass die umstrittene Reform am 01. Juli 2016 in Kraft trat.

Im September 2016 dann die absehbare juristische Klatsche: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte die nordrhein-westfälischen Gesetzesregelungen für verfassungswidrig, weil das Land nicht über die gesetzgeberische Kompetenz verfüge, Beförderungen von Kriterien abhängig zu machen, die das Beamtenstatusrecht des Bundes nicht kenne. Jetzt hat die Landesregierung verlautbart, ihre Frauenförderung durch alle Instanzen und bis hin zum Europäischen Gerichtshof verteidigen zu wollen.

Ganz unerwartet kommt der Widerstand gegen die Frauenförderung für die Landesregierung nicht. Wohl auch deshalb haben Innen- und Finanzminister Tausende von Beförderungen vorgezogen, um einer Flut von Klagen möglichst zu entgehen. Trotzdem sind gegenwärtig bereits rund siebzig Verfahren bei den Verwaltungsgerichten des Landes anhängig.

Die derzeitige Rechtslage haben die Landtagsfraktionen von CDU und FDP zum Anlass genommen, die Landesregierung zur Änderung ihrer umstrittenen Frauenförderung aufzufordern. Allein diese politische Kontroverse verdeutlicht, dass die Landesregierung in diesem Punkt mit dem Rücken zur Wand steht. Vor der im Mai 2017 anstehenden Landtagswahl will sie sich offensichtlich keine handwerklichen Fehler bei der Dienstrechtsreform nachweisen lassen und verharrt in ihrer Abwehrhaltung.

Die Konsequenz dieser Planung der Landesregierung ist Rechtsunsicherheit auf dem Feld der Beförderungen für einen unbestimmten Zeitraum. Für die Kolleginnen und Kollegen ist dies keine gute Nachricht. Und auch für die Aufgabenerledigung dürften sich Belastungen ergeben, weil eine als grundsätzlich ungerecht empfundene Regelung unnötig Kräfte und Motivation bindet.

Die rot-grüne Landesregierung stützt ihre Haltung auf ein durch Innenminister Ralf Jäger (SPD) im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, vertrat mit seinem Gutachten die Auffassung, dass Nordrhein-Westfalen durchaus die Gesetzgebungskompetenz besitze, um die Frauenförderung – wie zwischenzeitlich geschehen – in eigener Zuständigkeit zu regeln.

Andere Verfassungsrechtler vertreten hingegen jene Auffassung, die mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zum Ausdruck gekommen ist. Sie schätzen auch das Prozessrisiko des Landes sehr hoch ein. Nicht nur wegen des Unmutes bei den Betroffenen, sondern auch wegen des zu befürchtenden Image-Schadens wäre die Landesregierung gut beraten, nochmals gesetzgeberisch Hand an die Dienstrechtsreform zu legen.

BSBD-Landesvorsitzender Peter Brock schätzt die im Bereich des Vollzuges zu erwartende Zahl von Fällen zwar als nicht allzu hoch ein, doch könne bereits eine kleine Anzahl, wenn es um die Gerechtigkeit beim beruflichen Aufstieg gehe, großen Schaden im Hinblick auf Motivation und beruflichem Engagement anrichten. „Wer seine dienstlichen Leistungen als nicht ausreichend gewürdigt empfindet, der wird kaum in der Lage sein, sein gesamtes Leistungspotential im beruflichen Alltag zu entfalten.“ Zudem machte der Gewerkschafter auf das Risiko aufmerksam, dass Frustpotential im öffentlichen Dienst könne durchaus Auswirkungen auf die im kommenden Jahr anstehende Landtagswahl haben.

Friedhelm Sanker



Foto im Beitrag © Robert Kneschke / Fotolia.de