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Die Landesregierung plant, gerichtlich zugesprochene Schmerzensgeldforderungen für im Dienst erlittene Leiden aus Haushaltsmitteln zu befriedigen.

Landesregierung sieht Handlungsbedarf beim Ausgleich von Schmerzensgeldansprüchen für im Dienst erlittene Leiden

Die zahlreichen Übergriffe auf Polizeikräfte, Rettungsdienste, Feuerwehr und nicht zuletzt Kolleginnen und Kollegen des Vollzuges haben den Handlungsdruck auf die Landesregierung augenscheinlich deutlich erhöht. Die Politik wagt sich – nach bislang ablehnender Haltung - jetzt daran, eine Forderung, die auch vom BSBD seit Jahren erhoben wird, aufzugreifen und zu realisieren.

Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen verlautet, wird das Land NRW für Bedienstete gerichtlich zuerkannte Schmerzensgeldleistungen auf den Landeshaushalt übernehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass Schmerzensgeld für im Dienst erlittene und durch Dritte verursachte psychische und physische Beeinträchtigungen  und Verletzungen auch tatsächlich gezahlt werden.

In der Vergangenheit war immer wieder zu beobachten, dass Kolleginnen und Kollegen für im Dienst erlittene Verletzungen durchaus Schmerzensgeld zuerkannt wurde, dieser Anspruch wegen der nicht gegebenen Leistungsfähigkeit des Verursachers aber regelmäßig  nicht realisiert werden konnte. In diesem Fall konnten sich die Betroffenen lediglich an einem Stück Papier erfreuen, ein tatsächlicher finanzieller Ausgleich für erlittene Leiden blieb hingegen aus.

Diese Situation wurde von den Betroffenen als zutiefst ungerecht empfunden, weil ein bestehender Rechtsanspruch meist nicht realisiert werden konnte. Speziell bei Polizei und Strafvollzug, die vielfach mit wirtschaftlich nicht sehr leistungsfähigen Zeitgenossen konfrontiert sind, führte die bestehende Rechtslage zu Frust und Unverständnis.

Der BSBD ist daher nachdrücklich dafür eingetreten, dass die zuerkannten Schmerzensgeldansprüche unverzüglich durch den jeweiligen Dienstherrn übernommen werden, so dass die Betroffenen tatsächlichen in den Genuss eines finanziellen Ausgleiches für im Dienst erlittene Leiden kommen. Die Kolleginnen und Kollegen treten im Gegenzug ihre Schmerzensgeldforderungen an die jeweiligen Dienstherren ab, damit diese ihrerseits die Verursacher in Anspruch nehmen können.

BSBD-Landesvorsitzender Peter Brock zeigte sich erfreut über die sich abzeichnende Entwicklung. „Jetzt ist die Landesregierung gefordert, ihrer Ankündigung Taten folgen zu lassen. Und es wäre ein Akt der Fairness, derzeit bereits gerichtlich zuerkannte Schmerzensgeldleistungen zu übernehmen und die beabsichtigte Neuregelung nicht nur für die Zukunft gelten zu lassen“, mahnte der Gewerkschafts-Chef einen fairen Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen an.

Friedhelm Sanker