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Gesetzesänderungen 2017: Gigaliner, Rente, Steuern

 mitJedes Jahr aufs Neue treten zum Jahresbeginn zahlreiche Gesetze und Regelungen in Kraft, deren Auswirkungen auf die reale Lebenswirklichkeit sich erst nach und nach erschließen. So ist es auch in diesem Jahr. Zwar überlagert derzeit die Sicherheitsdebatte alle anderen politischen Themen, dies entbindet uns jedoch nicht, uns mit den neu in Kraft getretenen Regelungen zu befassen.

 

Gigaliner

Nach dem Probebetrieb hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ab dem 1. Januar 2017 auf bestimmten Straßen den Regelbetrieb für die überlangen Lastkraftwagen im Verordnungswege zugelassen. Einige Kabinettsmitglieder sahen sich angesichts dieses Vorgehens geradezu düpiert und beanstandeten, dass der Regelbetrieb innerhalb der Bundesregierung nicht abgestimmt worden sei. Wie dem auch sei, jetzt sind sie erst einmal da und es steht zu befürchten, dass wir sie lange Zeit behalten werden, obwohl dadurch das politische Ziel der Bundesregierung, mehr Transportgüter auf die Schiene zu verlagern, konterkariert wird.

Für die Autobahnbenutzer muss sich nun erweisen, ob durch diese überlangen Fahrzeuge das Staugeschehen nochmals eine Verschärfung erfährt, wo gerade die Menschen in NRW bereits viel zu viel Lebenszeit im Stau auf den Autobahnen verbringen. Eines steht allerdings schon fest: Die Infrastruktur wird unter der Belastung durch die bis zu 40 t schweren Lkw ächzen und stöhnen. Allein ein Gigaliner belastet die Straße so sehr wie 100.000 Pkw. Da wird die Lkw-Maut wohl nicht ausreichen, um die erforderlichen Instandsetzungen zu finanzieren.

Steuern

Die Steuereinnahmen sind auch 2016 wieder kräftig gesprudelt. Finanzminister Schäuble (CDU) war es daher möglich, über zehn Milliarden Euro zur Finanzierung der Flüchtlingskrise zurückzulegen. Und auch der Bürger soll in bescheidenem Rahmen profitieren. Der Steuerfreibetrag wird von 8.652 Euro auf 8.820 Euro in 2017 und auf 9.000 Euro in 2018 angehoben. Der Kinderfreibetrag steigt in diesem Jahr von 4.608 Euro auf 4.716 Euro und im Jahr 2018 auf 4.788 Euro. Durch die Anhebung dieser Freigrenzen bleibt den Bürgern etwas mehr Geld im Portemonnaie.

Kindergeld

Für Eltern gibt es etwas mehr Geld. Für das erste und zweite Kind steigt das Kindergeld von 190 Euro auf 192 Euro und wird in 2018 auf 194 Euro erhöht werden. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld in zwei Stufen bis 2018 auf 200 Euro, während das Kindergeld für jedes weitere Kind 2018 225 Euro betragen wird.

Leistungen der Grundsicherung („Hartz IV“)

Zum 1. Januar 2017 steigen die Regelsätze für Hartz IV. Der monatliche Regelsatz für Alleinstehende wird von 404 auf 409 Euro pro Monat angehoben. Paare erhalten 368 statt 364 Euro pro Partner. Unter 25-Jährige, die im Haushalt der Eltern wohnen, bekommen statt 324 künftig 327 Euro. Kinder zwischen 13 und 18 Jahren erhalten 311 statt bisher 306 Euro. Die Sätze für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren steigen von 270 auf 291 Euro.

Mindestlohn

Der Mindestlohn hat sich ab 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht. In einzelnen Branchen liegt er sogar noch höher. Im Baugewerbe etwa beträgt er in den alten Bundesländern 11,30 Euro, in den neuen Bundesländern 11,05 Euro pro Stunde.

Sozialhilfe für arbeitslose Ausländer

Für EU-Ausländer, die nicht arbeiten, wird es schwieriger in Deutschland Sozialhilfe zu erhalten. Ein Anspruch besteht künftig erst nach fünf Jahren. Die Bundesregierung will damit die Einwanderung in das deutsche Sozialsystem unterbinden.

Leiharbeit und Werkverträge

Die Rechte von Leiharbeitnehmern werden gestärkt. Der Missbrauch bei Werkverträgen soll künftig verhindert werden. Ab dem 1. April 2017 dürfen Leiharbeitnehmer längstens 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden. Nach neun Monaten muss ihr Arbeitsentgelt dem der Stammbelegschaft entsprechen. Ausnahmen für tarifgebundene Arbeitnehmer sind möglich.

Sicherheit im Straßenverkehr

Im Straßenverkehr treten 2017 einige Neuregelungen in Kraft. Vor allem radelnde Eltern können sich freuen: Sie dürfen ihren Nachwuchs künftig auch auf dem Fußweg mit dem Rad begleiten. Zudem wurden erweiternde Regelungen zur Bildung von Rettungsgassen, zur Einrichtung von 30er-Zonen und zum Fahren mit E-Bikes auf Radwegen erlassen.

Klimaanlagen

Seit dem 1. Januar 2017 dürfen Klimaanlagen in sämtlichen Fahrzeugen keine fluorierten Treibhausgase mehr enthalten.

Heizungslabel: Bezirksschornsteinfeger zur Etikettierung verpflichtet

Die Kennzeichnung der Heizung informiert über den individuellen Effizienzstatus des Heizkessels. Die Bezirksschornsteinfeger sind künftig verpflichtet, diejenigen Heizgeräte zu etikettieren, die noch kein Effizienzlabel haben. Bereits seit dem 1. Januar 2016 müssen alle Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, ein "Energielabel" tragen.

Halogen-Metalldampf- und Quecksilberdampflampen

Halogen-Metalldampflampen (HQI-Lampen) sowie Quecksilberdampflampen(HQL-Lampen), die eine Lichtausbeute von weniger als 80 Lumen pro Watt erzielen, dürfen seit dem 1. Januar 2017 weder eingebaut noch verkauft werden. HQL- und HQI-Lampen befinden sich beispielsweise in Außen- und Straßenlaternen.

Bessere Energieeffizienz für Dunstabzugshauben

Ab Anfang 2017 müssen neu in den Handel kommende Dunstabzugshauben mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen, die schlechtere Energieeffizienzklasse F entfällt damit. Seit Januar 2015 müssen Dunstabzugshauben mit dem EU-Energielabel gekennzeichnet werden. Zum 20. Februar 2016 wurde die Skala auf A+ bis F (G fällt weg) erweitert. 2018 und 2020 ist eine Erweiterung der Klassifizierung auf A++ und A+++ vorgesehen.

Foto im Beitrag © Marco2811 / Fotolia.de