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Staatsanwaltschaft Köln geht in Berufung

Das Amtsgericht Köln hatte zwei Kollegen der JVA Aachen am 13. Januar 2017 vom Vorwurf der Gefangenenbefreiung freigesprochen, weil den beiden Angeklagten ein vorsätzliches Handeln nicht nachgewiesen werden konnte. Gegen dieses Urteil hat die Kölner Staatsanwaltschaft nunmehr Berufung eingelegt. Damit wird der Fall im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Köln neu verhandelt werden müssen.

Die beiden Beamten hatten einen verurteilten Sexualstraftäter, der sich in der JVA Aachen in Sicherungsverwahrung befand, bei einem Ausgang im Januar 2016 in die Kölner Innenstadt begleitet. Nach der Einkehr in ein Brauhaus, nutzte der Verwahrte einen Gang zur Toilette, um die Flucht zu ergreifen.

Das Amtsgericht Köln hatte in der Hauptverhandlung zwar festgestellt, dass die Bediensteten schlampig gehandelt hätten, der Vorwurf, sie hätten dem Verwahrten vorsätzlich zur Flucht verholfen, habe allerdings nicht geführt werden können. Im Gegensatz zu diesem Urteil sieht die Staatsanwaltschaft vorsätzliches Handeln als erfüllt an und hat deshalb Rechtsmittel eingelegt. Bereits in der Hauptverhandlung hatte die Staatsanwaltschaft Köln für die Angeklagten Bewährungsstrafen von 15 und 18 Monaten gefordert.

Siehe hierzu auch unseren Artikel vom 13.01.2017
Foto im Beitrag © Andreas Gruhl / Fotolia.de