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Seitens arabischstämmiger Inhaftierter häufen sich in letzter Zeit die Respektlosigkeiten und Widersetzlichkeiten speziell gegenüber weiblichen Bediensteten.

Wird es gefährlicher auf den Straßen Nordrhein-Westfalens?

Es hat ganz den Anschein, dass das Risiko im öffentlichen Raum zunimmt. Diesen Schluss lässt zumindest eine interne Anweisung der Polizei zu. Nach einem Bericht von „RP-Online“ sorgt die Regelung derzeit für Wirbel bei der Polizei, weil sie nicht unproblematische Auswirkungen auf die Dienstplangestaltung hat. Wegen des angeblich mangelnden Respekts gegenüber Polizistinnen sollen insbesondere in Problemvierteln zukünftig nur noch Streifen unterwegs sein, die mindestens mit einem Polizisten besetzt sind.

Bei der Polizei in Duisburg soll eine solche Regelung bestehen. Danach sollen künftig in problematischen Stadtteilen wie Marxloh nur noch gemischte Streifen patrouillieren. Nach den Ergebnissen der Recherchen der Online-Redaktion der Rheinischen Post gelten vergleichbare Regelungen offenbar auch in anderen Städten Nordrhein-Westfalens.

„RP-Online“ zitiert beispielsweise den Sprecher der Essener Polizei mit der Rechtfertigung, dass es bei Einsätzen, die mit Gewaltanwendung verbunden sein könnten, von Vorteil sei, wenn eine männliche Person dabei sei. Offenbar sah sich die Polizei jetzt zu einer entsprechenden Regelung genötigt, obwohl die Bundesregierung soeben einen Gesetzentwurf gebilligt hat, wonach Gewalt gegen Polizisten und Rettungskräfte künftig deutlich härter bestraft werden soll.

„RP-Online“ berichtet davon, dass es sich um vertrauliche Regelungen handele. Damit kann nur das Ziel verfolgt werden, dass sie in der Öffentlichkeit offenbar nicht diskutiert werden sollen, weil es offiziell in NRW überhaupt keine No-Go-Areas gibt und vermutlich auch keine Ausländerfeindlichkeit geschürt werden soll.

Augenscheinlich gibt es aber doch wohl solche Bereiche, in denen auch Polizisten auf Übergriffe gefasst sein müssen. Und das allein ist eine schlechte Nachricht, weil es darauf hindeutet, dass die Gesellschaft sich auch durch die massive Zuwanderung verändert. Das wäre an sich nicht schlimm, würde sie sich positiv verändern.

Was ist mit „normalen Bürgern“, die es zufällig oder aus Unwissenheit in solche gefährlichen Bereiche unserer Städte verschlägt? Können die sich ihrer körperlichen Unversehrtheit und ihres Eigentums noch sicher sein? Wenn selbst Polizistinnen abgesichert werden müssen, dann sind Zweifel durchaus erlaubt.

Deutlich mehr tatverdächtige Zuwanderer

Die Regelungen der Polizei korrespondieren mit der Kriminalstatistik für 2016, die bei tatverdächtigen Zuwanderern eine Steigerung von über 50 Prozent ausweist. Die Zahlen deuten auf eine verstärkte Veränderung der öffentlichen Sicherheit hin, die sich bereits seit Jahren abzeichnet, ohne dass die Politik bislang konsequent hiergegen vorgeht.

Wir haben die Reisemöglichkeiten nicht nur für Waren und rechtstreue Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für Straftäter verbessert, seit an den Grenzen nicht mehr kontrolliert wird. Das dadurch entstandene Risiko haben wir jedoch weder durch Personal noch durch Vereinheitlichung der Polizeiarbeit aufgefangenen.

Seit nunmehr zwanzig Jahren versucht die Politik, die Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft einzuführen, um die organisierte Kriminalität und arabische Familienclans wirksam bekämpfen zu können. Bereits seit Jahrzehnten ist es deshalb möglich, dass arabische Großfamilien enorme staatliche Transferleistungen beziehen, daneben aber aus Straftaten noch über erhebliche Zuflüsse von Geldmitteln verfügen. Rechtschaffenden Menschen, die brav ihre Steuern entrichten, ist dies nicht mehr zuzumuten.

Egal, ob es rechtliche Probleme bei der Beweislastumkehr gibt oder nicht, jetzt muss die Politik endlich handeln, damit unser Sozialsystem nicht dauerhaft Schaden nimmt. Durch die unkontrollierte Zuwanderung der Jahre 2015/16 wird das Sozialsystem bereits jetzt bis an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit belastet. Dass es bislang noch nicht kollabiert ist, verdanken wir wohl nur der Null-Zins-Politik des Herr Mario Draghi. Der Staat bleibt so noch handlungsfähig, während der deutschen Sparer gleichzeitig „langsam enteignet“ wird.

NRW ist im Bereich der inneren Sicherheit vergleichsweise schlecht aufgestellt

Die polizeiliche Regelung, dass in problematischen Stadtteilen nur noch gemischte Streifen unterwegs sein sollen, ist nicht zu beanstanden. Sie zieht die Konsequenzen aus den täglichen Erfahrungen der Polizeiarbeit. Es ist vernünftig und sachgerecht auf Probleme angemessen zu reagieren, statt sie aus Furcht vor den möglichen Reaktionen der Öffentlichkeit unter den Teppich zu kehren.

Mit einer solchen Haltung würde man nur einer Entwicklung Vorschub leisten, die zu einem späteren Zeitpunkt nur noch schwer beherrschbar wäre. Erkannte Probleme müssen so schnell wie möglich einer Lösung zugeführt werden. Auch insoweit gilt der Grundsatz: „Währet den Anfängen!“

Nordrhein-Westfalen ist im Bereich der inneren Sicherheit nicht sonderlich gut aufgestellt. Ein Blick in die Kriminalitätsstatistik verdeutlich, dass NRW zu den unsicheren Flächenländern zählt und die Aufklärungsquote von Straftaten im Vergleich mit Bayern desaströs zu nennen ist. Aufgrund sicherheitsgefährdender Ereignisse kommt der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) zudem nicht mehr aus den Schlagzeilen. Er befindet sich seit zwei Jahren faktisch im permanenten Ausnahmezustand. Notwendige strategische Sacharbeit ist da kaum mehr möglich.

Was bedeutet die Entwicklung für den Vollzug?

Und auch im Strafvollzug rumort es. Was die Polizei auf den Straßen erlebt, das erleben die Kolleginnen und Kollegen in den Vollzugseinrichtungen des Landes. Respektlosigkeiten, verbale und körperliche Übergriffe sind an der Tagesordnung. Besonders zu kämpfen haben weiblich Bedienstete, weil die vermehrt in den Anstalten anzutreffenden Inhaftierten aus den Maghreb-Staaten aufgrund ihres spezifischen Frauenbildes nur sehr ungern Weisungen von Frauen entgegennehmen. Widersetzlichkeiten sind folglich vorprogrammiert. Für die Kolleginnen entwickelt sich der Dienst damit schleichend zu einem Spießrutenlauf auf den Stationen der Vollzugsanstalten und Besserung ist nicht in Sicht.

Nicht zuletzt wegen dieser Entwicklungen besteht auch im Strafvollzug bei der Personalausstattung dringender Handlungsbedarf. Der BSBD hat in den zurückliegenden Monaten nicht ohne Grund die umgehende Schließung der Personallücke in einer Größenordnung von mindestens 1.000 Personalstellen angemahnt, um die Herausforderungen in den Vollzugseinrichtungen bewältigen zu können. Erst mit einer vernünftigen und aufgabenangemessenen Personalausstattung wird es möglich sein, die vermehrt auftretenden Konflikte nicht ausufern zu lassen und den Gesetzesauftrag nicht aus dem Blick zu verlieren.

Denn eines ist auch klar, wenn viel Arbeitskraft bereits für die Durchsetzung eines geregelten Tagesablaufes gegenüber widersetzlichen Inhaftierten gebunden wird, dann steht diese Arbeitskraft für die auf Verhaltensänderung angelegte Behandlungsarbeit nicht mehr zur Verfügung. Ein konsequenter Umgang mit kaum mitarbeitsbereiten Inhaftierten ist deshalb im Interesse der veränderungsbereiten Gefangenen zwingend geboten. Die subversiven Kräfte unter den Inhaftierten dürfen nicht das Klima in den Vollzugseinrichtungen des Landes bestimmen.

Zur Eröffnung des Wahlkampfes für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 hat Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) die Aufstockung des Personals um 500 Stellen angekündigt. Damit wäre ein erster Schritt gemacht. Jetzt sollte der Minister den Weg auch gänzlich gehen und die Personallücke vollständig schließen. Viel wichtiger dürfte es aber sein, dass sich Minister Kutschaty nach der Wahl noch an sein Versprechen erinnern kann.

Friedhelm Sanker


Foto im Beitrag © Heinz Klein