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Symbolbild; Abt. IV des Ministeriums sieht einen Vorstoß zur Anhebung der Anwärtersonderzuschläge als aussichtslos an.

JM sieht keine Chance für die Anhebung des Anwärtersonderzuschlages

Im Juni 2017 hatte der BSBD wegen zu geringer Bewerberzahlen und dem gleichzeitigen Erfordernis, möglichst zeitnah Personal für den Abbau der derzeitigen Personallücke zu rekrutieren, angeregt, den Anwärtersonderzuschlag für die Laufbahnen des allgemeinen Vollzugs- und des Werkdienstes moderat anzuheben. Diesen Weg will das Ministerium der Justiz NRW augenscheinlich nicht mitgehen.

Dem Antwortschreiben der ministeriellen Administration ist zu entnehmen, dass die Analyse des BSBD nicht angezweifelt wird, was die Einschätzung des Ministeriums noch hätte verständlich erscheinen lassen. Die ablehnende Haltung wird vielmehr damit begründet, dass wegen der erheblichen finanziellen Verbesserungen für Strafvollzugsbedienstete in der jüngsten Vergangenheit derzeit keinerlei Erfolgsaussichten für das Anliegen des BSBD gesehen werde. Wegen dieser  Bewertung des Sachverhalts habe man darauf verzichtet, einen entsprechenden Vorstoß beim Finanzministerium zu unternehmen. Man habe sich lediglich dazu entschlossen, dem Finanzministerium die Weitergewährung der  Anwärtersonderzuschläge in der bisherigen Höhe zu empfehlen.

Hierzu ist festzustellen, dass der BSBD diese Argumentation kaum nachvollziehen kann. Entweder es gibt einen Mangel an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern für ein berufliches Engagement im Strafvollzug, oder es gibt einen solchen Mangel eben nicht. Einfach zu sagen, es gebe zwar ein Problem bei der Nachwuchsrekrutierung, dann aber zunächst nichts zu unternehmen und lediglich den Vorstoß zur Anhebung des Anwärtersonderzuschlages auf die nächste Einstellungsperiode zu verschieben, das geht nach Auffassung des BSBD gar nicht, weil das vorhandene Personal damit weiter überlastet wird.

BSBD-Chef Peter Brock erklärte sein Unverständnis zu der Haltung der ministeriellen Administration und stellte fest, dass der BSBD die Gewinnung von mehr und qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern als entscheidend dafür ansehe, die Herausforderungen, mit denen der Vollzug aktuell konfrontiert ist, in effektiver Weise beherrschen zu können. „Wir dürfen unsere Kolleginnen und Kollegen jetzt nicht verheizen, sondern müssen durch zusätzliche Einstellungen für Entlastung sorgen. Der BSBD sieht die Anhebung des Anwärtersonderzuschlages als geeignetes Mittel an, um dieses Ziel zu erreichen“, erläuterte Peter Brock. Er kündigte zudem an, dass die Gewerkschaft den neuen Minister der Justiz drängen werde, den von der Administration verweigerten Vorstoß beim Finanzminister auf Leitungsebene nachzuholen.

Friedhelm Sanker