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Der Anwärtersonderzuschlag ist für die Laufbahnen des allgemeinen Vollzugs- und Werkdienstes für die Lehrgänge des Einstellungsjahrganges 2018 gesichert.

Anwärtersonderzuschlag: Zahlung für den Einstellungsjahrgang 2018 gesichert

Der BSBD hat sich auch in diesem Jahr für die Zahlung von Anwärtersonderzuschlägen für die Laufbahnen des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes eingesetzt und zudem deren moderate Anhebung gefordert. Dem Vollzug fällt es ohne einen solchen finanziellen Anreiz zunehmend schwer, eine ausreichende Zahl von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern für ein berufliches Engagement im Strafvollzug zu interessieren.

Dieser Forderung ist das Justizministerium unter dem vormaligen Minister Thomas Kutschaty (SPD) leider nicht beigetreten, so dass die Zahlung auch für den Einstellungsjahrgang 2018 mit Zustimmung des Finanzministeriums in der bisherigen Höhe von 50 Prozent des Anwärtergrundbetrages erfolgen wird. Dies ist dem BSBD soeben durch das Ministerium der Justiz mitgeteilt worden. Der BSBD wird angesichts der prekären Situation bei der Nachwuchsgewinnung weiter darauf drängen, die Sonderzuschläge in Zukunft angemessen zu erhöhen.

Im zurückliegenden Jahreszeitraum hatten immer mehr Vollzugseinrichtungen erhebliche Mühe, ihre freien Stellen zu besetzen. Dies kann angesichts einer boomenden Wirtschaft auch nicht verwundern. Da sich der Vollzug in den genannten Laufbahnen vorrangig um Zweitberufler bemüht, um deren Berufserfahrungen für die Gestaltung des Behandlungsvollzuges zu nutzen, bedarf es einer angemessenen Anwärterbesoldung, damit sich dieser Personenkreis ein berufliches Engagement im Strafvollzug leisten kann. Vielfach sind bereits Familien zu versorgen und sonstige finanzielle Belastungen zu tragen.

Nach Auffassung des BSBD ist der Anreiz eines "sicheren" Arbeitsplatzes im öffentlichen Dienst künftig allein nicht mehr ausreichend, um junge Menschen für das Berufsfeld „Strafvollzug“ zu interessieren. Auch die finanziellen Rahmenbedingungen müssen stimmen, damit die Bewerber einen Berufswechsel wagen können, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Daher wird der BSBD im kommenden Jahr einen erneuten Vorstoß unternehmen, um eine verbesserte Anwärterbesoldung durchzusetzen.

Über die Zustimmung des Finanzministeriums zeigte sich BSBD-Chef Peter Brock zwar erfreut, haderte aber mit der Entscheidung des vormaligen Justizministers, auf die Beantragung einer Erhöhung des Anwärtersonderzuschlages zu verzichten. Hier, so Brock, sei eine Chance vertan worden, um den sachgerechten Versuch zu unternehmen, wirkungsvoll für das Berufsfeld Strafvollzug zu werben. Der Gewerkschafter warnte davor, am falschen Ende zu sparen. „Angesichts der sich auch im Sicherheitsbereich abzeichnenden Probleme muss die im Vollzug bestehende Personallücke dringend geschlossen werden. Dafür“, mahnte Peter Brock, „ist eine gute Nachwuchsgewinnung unverzichtbar.“

Friedhelm Sanker

Foto im Beitrag © Heinz-Georg Klein / BSBD NRW