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Mehrarbeit: Justizministerium investiert 2 Millionen Euro in finanziellen Ausgleich von Ãœberstunden

Die Personalausstattung des NRW-Strafvollzuges ist derzeit alles andere als auskömmlich, so dass sich – wie in den Vorjahren – erneut ein beträchtlicher Überstundenberg angehäuft hat. Dieses Problem führt faktisch dazu, dass die Kolleginnen und Kollegen innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens kein angemessenes Äquivalent für ihre Mehrleistungen erhalten.

Weder kann zeitnah Freizeitausgleich gewährt werden, dem das Gesetz Vorrang einräumt, noch kann in Ermangelung entsprechender Haushaltsmittel ein finanzieller Ausgleich erfolgen. Hier setzt die neue Landesregierung jetzt den Hebel mit ihrem Nachtragshaushalt an.

Es sollen nunmehr 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, um den Strafvollzugsbediensteten ein Angebot machen zu können. Weil damit erstmals Mittel in nennenswerter Höhe zur Verfügung stehen, beabsichtigt das Ministerium, diese Mittel auch möglichst auszuschöpfen.

Der BSBD hat in Gesprächen mit dem Justizminister jedoch darauf gedrungen, dass den Kolleginnen und Kollegen eine Wahlmöglichkeit eröffnet wird. Eine finanzielle Abgeltung von Mehrarbeit soll nur erfolgen, wenn die Betroffenen hierzu ihr Einverständnis erklärt haben. Unter allen Umständen muss verhindert werden, dass Mehrarbeit gegen den erklärten Willen der Betroffenen finanziell abgegolten wird.

Mit einem solchen Vorgehen hat sich Peter Biesenbach (CDU), Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, einverstanden erklärt und die Anstaltsleitungen zwischenzeitlich beauftragt, den Umfang der Stunden zu ermitteln, die älter als ein Jahr sind und für die eine Vergütung begehrt wird. Außerdem sollen die Behördenleitungen eine großzügige Prognoseentscheidung für solche Stunden treffen, für die eine Vergütung von den Betroffenen beantragt wird, die allerdings die Jahresfrist noch nicht erreicht haben. Bei diesen Stunden ist Voraussetzung für eine Auszahlung die Einschätzung der Anstaltsleitungen, dass diese Stunden absehbar nicht innerhalb eines Jahres seit ihrem Entstehen durch Freizeit ausgeglichen werden können.

Mit dieser Regelung kann jede Kollegin und jeder Kollege für sich selbst entscheiden, ob er von dem Angebot der finanziellen Abgeltung Gebrauch machen will oder einen späteren Freizeitausgleich präferiert. Dies stellt nach Einschätzung des BSBD eine sachgerechte Wahlmöglichkeit für die Betroffenen zur Verfügung. Das Land kann auf der einen Seite wegen der relativ geringen Höhe der Mehrarbeitsvergütung die geleisteten Überstunden günstig ausgleichen. Die Kolleginnen und Kollegen haben andererseits die Möglichkeit, mit der Mehrarbeitsvergütung bestehende private Finanzierungsbedürfnisse zu befriedigen.

BSBD-Chef Peter Brock sieht in der nun gefundenen Problemlösung einen akzeptablen Kompromiss, weil die Kolleginnen und Kollegen die Wahlfreiheit behalten. „Diese Regelung darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Vollzug über eine im bundesweiten Vergleich beklagenswerte Personalausstattung verfügt. Hier ist die Politik gefordert, mit den kommenden Haushalten die bestehende Personallücke zu schließen, damit die Kolleginnen und Kollegen nicht länger überlastet werden“, stellte der Gewerkschafter klar.

Friedhelm Sanker