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Thomas Middelhoff kommt nun doch vorzeitig frei, nachdem die StA Bochum ihren Rechtsbehelf zurückgenommen hat.

Middelhoffs Reststrafe wird offenbar doch zur Bewährung ausgesetzt

Wie Spiegel online soeben berichtet, kann der Strafgefangene Thomas Middelhoff nun doch mit einer vorzeitigen Haftentlassung rechnen. Ursächlich dafür ist die Rücknahme jener Beschwerde, mit der die StA Bochum zuvor gegen den Strafaussetzungsbeschluss der Strafvollstreckungskammer bei dem Landgericht Bielefeld vorgegangen war.

Ein Sprecher des Landgerichts Bielefeld hat heute darüber informiert, dass mit der Rücknahme der Beschwerde durch die Staatsanwaltschaft Bochum der angefochtene Beschluss der Strafvollstreckungskammer bestandskräftig geworden sei. Der wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilte Ex-Arcandor-Chef kann damit rechnen, am 26. November 2017 aus dem offenen Strafvollzug der JVA Bielefeld-Senne entlassen zu werden. Eventuell kann er zusätzlich von der jährlichen „Weihnachtsamnestie“ des Landes profitieren.

Die Strafvollstreckungskammer hatte ihren Beschluss, den Strafgefangenen Middelhoff nach Verbüßung von zwei Dritteln der gegen ihn erkannten Freiheitsstrafe zur Bewährung zu entlassen, mit einer günstigen Sozialprognose begründet. Die Bewährungszeit für den ehemaligen Spitzenmanager, der seit seinem Haftantritt als Freigänger in einer Behindertenwerkstatt Hilfsdienste verrichtet, soll dem Vernehmen nach vier Jahre betragen.

Middelhoff, der zuletzt mit einem Buch über seine Erfahrungen mit den Gerichten und dem Strafvollzug für Schlagzeilen gesorgt hatte, ist zu wünschen, dass er künftig einmal darüber reflektieren kann, dass unser Rechtssystem für alle Menschen gleichermaßen Gültigkeit hat, Menschen wie ihn aber immer noch privilegiert. Vielleicht reicht es dann ja zu der Einsicht, dass es weinerliche Wehleidigkeit war, sich selbst zu einem Opfer unseres Rechtssystems zu stilisieren. Man darf wohl auch davon ausgehen, dass die Karriere Middelhoffs als Strafvollzugsreformer mit seiner Entlassung ihr Ende gefunden hat. Dann hätte die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer doch noch etwas Gutes hervorgebracht.

Friedhelm Sanker

Foto im Beitrag © World Economic Forum swiss-image.ch/Photo by E.T. Studhalter