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BSBD legt Ausgaben der Vollzugsgesetze neu auf

An der Frühjahrssitzung des BSBD-Hauptvorstandes am 19. April 2018 nahm zeitweise auch Peter Biesenbach, Minister der Justiz des Landes NRW, teil und stellte sich den Fragen der Delegierten. BSBD-Chef Peter Brock nutzte die Gelegenheit, dem Minister zwei Druckwerke mit den Vollzugsgesetzen des Landes NRW zu überreichen.

Brock verband die Übergabe der beiden Bände mit der rhetorischen Frage, ob sich der Minister denken könne, weshalb der BSBD die Neuauflage der Gesetze veranlasst habe, und gab sich die Antwort gleich selbst: „Die Gesetzestexte im Taschenbuchformat für die tägliche Arbeit werden uns leider nicht durch den Dienstherrn zur Verfügung gestellt!“

Auf vielfachen Wunsch aus der Praxis hat der BSBD zwei Broschüren für den Erwachsenenvollzug und den Jugendbereich drucken lassen. Ein Heft enthält das Strafvollzugs- und das Untersuchungshaftvollzugsgesetz, während das Jugendstrafvollzugs- und das Jugendarrestvollzugsgesetz in einem zweiten Band abgedruckt sind. Das gewählte DIN-A6-Format eignet sich besonders, um es gut in den Taschen der Dienstkleidung mitführen zu können.

Die für die Vollzugseinrichtungen vorgesehenen Einzelstücke sind den Vorsitzenden der Ortsverbände anlässlich der Hauptvorstandssitzung übergeben worden. Der jeweilige Ortsverband wird die Ausgabe an die Kolleginnen und Kollegen vor Ort bekannt geben und organisieren.

Friedhelm Sanker