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Einsatzfahrzeug vor der JVA Kleve

JVA Kleve: Syrer seinen schweren Brandverletzungen erlegen

Der bei einem Brand in einem Haftraum der JVA Kleve am 17. September 2018 verletzte Syrer ist nach Auskunft des Justizministeriums an den erlittenen schweren Verletzungen verstorben. Vermutlich, dies teilte die zuständige Staatsanwaltschaft nunmehr mit, war der 26-jährige Syrer aufgrund verwechselter Personalien zu Unrecht festgenommen und inhaftiert worden.

Die Ursache für das Entstehen des Brandes ist noch nicht abschließend geklärt. Um das Leben des 26-Jährigen zu retten, hatten insgesamt acht Bedienstete ihre Gesundheit aufs Spiel gesetzt und sich bei den durchgeführten Rettungsmaßnahmen teilweise schwere Rauchgasvergiftungen zugezogen. Glücklicherweise konnten zwischenzeitlich alle das Krankenhaus wieder verlassen.

Wegen der Identitätsverwechselung leitete die Staatsanwaltschaft Kleve am letzten Freitag ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung ein. Das Verfahren richtet sich gegen mehrere Beamte der Kreispolizeibehörde Kleve. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte heute, dass nunmehr dringend geklärt werden müsse, was für die Identitätsverwechselung ursächlich war.

Die Papiere des 26-jährigen syrischen Flüchtlings waren am 6. Juli 2018 im Rahmen einer Polizeikontrolle überprüft worden. Die Abfrage im Fahndungssystem habe einen Treffer ergeben. Eine Person mit den gleichen Personalien sei durch die Staatsanwaltschaft Hamburg zur Fahndung ausgeschrieben gewesen. Der Syrer wurde deshalb festgenommen und der JVA Geldern zugeführt. Von hier aus wurde er später zuständigkeitshalber in die JVA Kleve überstellt. In Kleve ereignete sich dann am 17. September 2018 jener folgenschwere Zellenbrand, dessen Ursache bislang noch nicht geklärt werden konnte. Der Sprecher der Klever Staatsanwaltschaft betonte, dass es bislang keine Hinweise darauf gebe, dass der tatsächlich gesuchte Straftäter bewusst falsche Personalien angegeben habe.

Dieser tragische Fall dürfte seine Ursache in der seit Jahren anhaltenden Praxis haben, Menschen ohne eindeutige Überprüfung ihrer Identitäten ins Land zu lassen. Wohl auch hierdurch werden Menschen, deren Verhalten nicht ganz regelkonform ist, animiert, sich unterschiedliche Identitäten zuzulegen. Auch wenn die Ursachen des vorliegenden Falles zunächst definitiv geklärt werden müssen, vermittelt er doch eine Vorstellung davon, mit welchen vermeidbaren Risiken, sich die Sicherheitsbehörden hierzulande jetzt und künftig werden herumschlagen müssen. Die Regierung hat das Problem geschaffen, die Sicherheitskräfte tragen das Risiko von Personenverwechslungen! Ohne biometrischen Nachweis ihrer Identität können Straftäter künftig wohl nicht mehr inhaftiert werden.

Friedhelm Sanker


Foto im Beitrag © picture alliance/dpa