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Die Nachwuchsgewinnung gestaltet sich immer schwieriger. Eine verbesserte Anwärterbesoldung könnte Abhilfe schaffen.

Anwärtersonderzuschlag: Zahlung und Anhebung für den Einstellungsjahrgang 2019 gefordert

Der BSBD hat bereits im Juni letzten Jahres die Zahlung von Anwärtersonderzuschlägen für die Laufbahnen des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes für den Einstellungsjahrgang 2019 gefordert und sich für dessen Anhebung auf 90 % des Grundbetrages eingesetzt.

Das Ministerium der Justiz hat dieser Tage mitgeteilt, dass es sich gegenüber dem Finanzministerium dafür ausgesprochen habe, den Anwärterinnen und Anwärtern des Einstellungsjahrganges 2019 für die gesamte Dauer der Ausbildung den Anwärtersonderzuschlag in bisheriger Höhe von 50 % des Grundbetrages zahlen zu dürfen.

Das Ministerium hat die BSBD-Forderung folglich nicht aufgegriffen und zur Begründung darauf hingewiesen, dass angesichts der bereits gewährten finanziellen Vorteile für den Justizvollzug ein solcher Vorstoß beim Finanzminister als nicht erfolgversprechend eingeschätzt werde. Das Ministerium gesteht jedoch zu, dass es für die Zukunft eine entsprechende Initiative durchaus in Erwägung ziehen werde, sollte die Nachwuchsgewinnung es erforderlich machen.

Den Vollzugseinrichtungen fällt es zunehmend schwer, eine ausreichende Zahl von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern für ein berufliches Engagement im Strafvollzug zu interessieren. Deshalb wissen wir aufgrund der gewonnenen Erfahrungen, dass finanzielle Anreize zwingend erforderlich sind, um junge Menschen für den Vollzug zu gewinnen. Schließlich muss man sich die Ausbildung im Vollzug, der sich vorrangig um Zweitberufler bemüht, auch leisten können.

Es ist folglich enttäuschend, dass die BSBD-Forderung erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgegriffen werden soll, schließlich schläft auch die Konkurrenz nicht. In manchen Branchen sollen bereits „Kopfprämien“ und Handgelder gezahlt werden, wie man dies bislang nur aus dem Bereich des Profi-Sportes kannte.

Nachdem die vormaligen Justizminister allerdings gar keine Bereitschaft erkennen ließen, sich für eine Erhöhung des Anwärtersonderzuschlages einzusetzen, ist die jetzt erklärte Bereitschaft der Administration, die BSBD-Forderung in der Zukunft aufgreifen zu wollen, immerhin ein Lichtblick.

Der BSBD wird angesichts der prekären Situation bei der Nachwuchsgewinnung weiter darauf drängen, die Sonderzuschläge in Zukunft angemessen auf 90 % des Grundbetrages zu erhöhen. Daneben spricht sich der BSBD dafür aus, die Zahlung des Sonderzuschlages auch für die Laufbahnen des mittleren Verwaltungsdienstes und des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes zu öffnen. Bei der Gewinnung geeigneter Nachwuchskräfte darf der Vollzug der Konkurrenz nach Überzeugung des BSBD nicht immer hinterherhinken, er muss selbst attraktive Rahmenbedingungen bieten.

Wird sachgerechtes Handeln zu lange hinausgezögert, besteht die konkrete Gefahr, dass mittelfristig geeignete Bewerberinnen und Bewerberin nicht mehr in ausreichender Zahl für ein berufliches Engagement im Strafvollzug gewonnen werden können. Eine solch absehbare Entwicklung muss unbedingt verhindert werden, weil sonst das vorhandene Personal dauerhaft überbeansprucht würde. Dies würde mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Qualitätsverlust des Vollzuges zur Konsequenz haben, der im Interesse des gesellschaftspolitischen Auftrages des Strafvollzuges und nicht zuletzt im Hinblick auf die Sicherheit der Allgemeinheit unbedingt vermieden werden muss.

Angesichts einer immer noch boomenden Wirtschaft ist der Anreiz eines "sicheren" Arbeitsplatzes im öffentlichen Dienst künftig allein nicht mehr ausreichend, um junge Menschen für das Berufsfeld „Strafvollzug“ zu interessieren. Auch die finanziellen Rahmenbedingungen müssen stimmen, damit die Bewerber einen Berufswechsel wagen können, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Daher ist eine verbesserte Anwärterbesoldung für den BSBD unabdingbar.

Die noch ausstehende Zustimmung des Finanzministeriums zur weiteren Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen in bisheriger Höhe für den Einstellungsjahrgang 2019 sieht der BSBD als reine Formalie an. Er erwartet die Zustimmung des Finanzministeriums recht zeitnah, schließlich scheint sich die Erkenntnis, dass die Bezahlstrukturen im öffentlichen Dienst attraktiver gestaltet werden müssen, bei den Kabinettsmitgliedern der Landesregierung durchgesetzt zu haben. Erst vor wenigen Tagen hatte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sich entsprechend bei er dbb Jahrestagung in Köln geäußert. (siehe Beitrag auf BSBD.NRW vom 09.01.2019)

Friedhelm Sanker

Foto im Beitrag © Heinz-Georg Klein/BSBD