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Sie führen die Listen des BSBD für die Wahl zum Hauptpersonalrat an: Von links: Detlef Plömacher, Birgit Westhoff, Achim Hirtz, Ulrich Biermann, Horst Butschinek und Stefan Leif.

Personalratswahlen 2020: Solidarität ist in Krisensituationen der Schlüssel des Erfolges

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der 29. Oktober 2020 ist ein ganz wichtiges Datum für den Strafvollzug. An diesem Tag werden die Personalräte neu gewählt. Von diesen Wahlen hängt für uns Strafvollzugsbedienstete viel ab.

Die Bewältigung der Corona- und der Auswirkungen der Flüchtlingskrise sind objektive Belastungen für unsere Gesellschaft und zwar Belastungen in einer Größenordnung, wie wir sie seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges nicht erleben mussten.

Spaltung der Gesellschaft ist schwere Hypothek für unseren Zusammenhalt

Hinzu tritt die zunehmende Segregation der Gesellschaft. Das große Wir als Ausdruck des gesellschaftlichen Zusammenhalts ist der Spaltung gewichen. Mehr und mehr Teile der Gesellschaft versuchen, ihre spezifischen Interessen durchzusetzen. Wir sehen es in unserem Alltag, dass sich vieles verändert.

Unter diesen Bedingungen Erreichtes zu bewahren und künftig berechtigte Forderungen des Vollzuges durchzusetzen, wird eine große Herausforderung werden. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es nach meiner Einschätzung so überaus wichtig, unsere berechtigten Anliegen und Interessen gemeinsam offensiv und nachdrücklich gegenüber der Politik zu vertreten. Die Schlagkraft und Bedeutung einer Interessenvertretung wird dabei seitens der Politik nicht zuletzt am Ergebnis der Personalratswahlen gemessen. Darum habe ich die herzliche Bitte, stärken Sie unserer BSBD-Mannschaft und mir persönlich den Rücken. Nehmen Sie an den Wahlen teil! Wählen Sie die Listen des BSBD.

Gemeinsam erreichen wir mehr

In der Vergangenheit hat der Strafvollzug die Sparwut der Politik meist glimpflicher überstanden als andere Bereiche des öffentlichen Dienstes. Im Strafvollzug konnten jene Einkommensverluste, die alle öffentlich Beschäftigten betrafen, zumindest teilweise durch strukturelle Verbesserungen für den allgemeinen Vollzugs- und Werkdienst und durch Personalzuwächse kompensiert werden.

Hierauf ist der BSBD zurecht sehr stolz, weil uns damit der Nachweis gelungen ist, dass sachgerechte, unaufgeregte Interessenvertretung auch in Zeiten, in denen scheinbar nichts als der Mangel zu verteilen ist, effizient und erfolgreich gestaltet werden kann. In den kommenden Jahren werden wir mit einer vergleichbaren Situation konfrontiert sein, weil die immense Schuldenaufnahme des Staates finanziert sein will. Und sicher stellt sich die Politik vor, dass der Personalbereich einen erklecklichen Beitrag leisten soll. Damit unsere Belange dabei nicht unter die Räder kommen, müssen wir unsere Interessen bündeln und gemeinsam vertreten.

Eigenständige Interessenwahrnehmung durch den BSBD ist der Schlüssel zum Erfolg

Wir Strafvollzugsbedienstete sind innerhalb des öffentlichen Dienstes nur eine kleine Berufsgruppenminderheit. Dies hat allerdings auch entscheidende Vorteile. Punktuelle Verbesserungen der Einkommensverhältnisse überstrapazieren die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes nicht und Einsparmaßnahmen allein im Strafvollzug bewirken keine signifikante Konsolidierung des Landeshaushalts.

Diese relativ günstigen Rahmenbedingungen hat der BSBD in der Vergangenheit genutzt und wird sie künftig nutzen, um die beruflichen Perspektiven aller Strafvollzugsbediensteten so zu gestalten, wie es dem gesetzliche Auftrag und den erbrachten Leistungen entspricht. Hierzu befinden wir uns bereits in konstruktiven Gesprächen, die sich recht erfolgversprechend anlassen.

Eine solch angestrebte Entwicklung ergibt sich allerdings nicht von selbst, sie muss immer wieder neu initiiert, eingeleitet, unterstützt und vorangetrieben werden durch eine starke, durchsetzungsfähige Interessenvertretung.

Deshalb kommt es bei den Personalratswahlen am 29. Oktober 2020 darauf an, dass Sie die Kandidatinnen und Kandidaten des BSBD unterstützen, um sie mit einem überzeugenden Votum auszustatten.

Nur eine eigenständige Interessenvertretung, wie sie der BSBD für den Strafvollzug erfolgreich organisiert, ist in der Lage, die Interessen von Berufsgruppenminderheiten wirksam zu vertreten. In Großorganisationen fallen unsere Belange regelmäßig durch den Rost der real existierenden Mehrheitsverhältnisse. Aus dieser Logik folgt, dass große Organisationen für den Strafvollzug keine oder nur geringe Wirksamkeit entfalten können.

Ein überzeugendes Votum für den BSBD ist ein überzeugendes Votum für unsere Berufsperspektiven

Für die Wahlen zum Hauptpersonalrat schlägt der BSBD Ihnen Kandidatinnen und Kandidaten vor, die in demokratischen Verfahren ermittelt wurden. Alle verfügen für die erforderliche Kompetenz und Erfahrung, um unsere gemeinsamen Anliegen wirksam und erfolgreich gegenüber unserem Dienstherrn zu vertreten.

Auch für die Ortsebene hat der BSBD kompetente, erfahrene, bestens geschulte und sehr engagierte Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt, die Ihr Vertrauen verdienen. Lassen Sie uns die Personalratswahlen zum Nachweis unseres gemeinsamen Willens machen, nicht als Sparopfer missbraucht zu werden. Treten wir gemeinsam für unsere beruflichen Perspektiven ein.

Sollten Sie bereits absehen können, dass Sie sich am 29. Oktober 2020 nicht im Dienst befinden werden, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl, um Ihr Wahlrecht wahrzunehmen.

Die Wahlbeteiligung bei fast allen demokratischen Entscheidungsprozessen ist derzeitig fast immer rückläufig. Ich rufe Sie auf: Unterbrechen wir diesen Trend. Zeigen wir der Politik bei diesem Urnengang, dass uns unsere berufliche Zukunft wichtig ist. Wer, wenn nicht wir, könnte dies durch eine hohe Wahlbeteiligung am besten zum Ausdruck bringen?

Ich bitte Sie herzlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, verschenken wir nicht unser stärkstes „Kampfmittel“, beteiligen wir uns alle gemeinsam an den Personalratswahlen. Machen wir die Wahlen am 29. Oktober 2020 zu einem überzeugenden Votum für unsere gemeinsamen Interessen.

Mit kollegialen Grüßen

Ihr

Ulrich Biermann
BSBD-Landesvorsitzender

Machen Sie am 29. Oktober 2020 von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

Wählen Sie als Beamtin oder Beamter LISTE 2 und

als Beschäftigte oder Beschäftigter LISTE 2!

Wählen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten des BSBD!

Denken Sie daran: Wahlrecht ist Wahlpflicht im eigenen Interesse

Foto im Beitrag © Sven Skultety / BSBD NRW